Leitlinie Tag: Demenzen
Wichtige Information
Bei dieser Leitlinie handelt es sich um eine Zusammenfassung der S3-Leitlinie „Demenzen“, die unter der Federführung von DGN und DGP herausgegeben wurde. In der für das Buch erstellten Kurzfassung wurde auf Quellenangaben verzichtet. Des Weiteren wurde analog zu der original S3-Leitlinie die Empfehlungsstärke C verwendet, welche sich in ihrer Definition nicht von der in diesem Buch verwendeten Empfehlungsstärke 0 unterscheidet (Definition C: Niedrige Empfehlungsstärke aufgrund schwächerer Evidenz oder bei höherer Evidenz mit Einschränkungen der Versorgungsrelevanz). Alle anderen Evidenzgrade und Empfehlungsstärken entsprechen der Systematik dieses Buches. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Langfassung auf der AWMF-Homepage: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-013.html.
Was gibt es Neues?
Unter Federführung der Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. (DAlzG) – Selbsthilfe-Demenz und 25 weiteren medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Organisationen eine S3-Leitlinie zur Diagnose und Behandlung von Demenzen entwickelt (AWMF Registernummer 038–013). Neben der Langfassung wurden eine Kurzfassung, ein Leitlinienreport und eine Leitliniensynopse herausgegeben. Insgesamt wurden 90 evidenzbasierte Empfehlungen herausgearbeitet, davon 26 Empfehlungen für die Diagnostik, 24 für die antidementive medikamentöse Therapie, 17 für die medikamentöse Therapie von psychischen und Verhaltenssymptomen, 14 für psychosoziale Interventionen und 9 für die Prävention und leichte kognitive Störungen.
Hier sollen diese Empfehlungen in einer kurzen Zusammenfassung dargestellt werden.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Empfehlung 6: Bei jedem Patienten mit Demenz oder Demenzverdacht sollte bereits bei der Erstdiagnose eine Quantifizierung der kognitiven Leistungseinbußen erfolgen. Für die ärztliche Praxis sind die einfachen und zeitökonomischen Tests, z. B. MMST, DemTect, TFDD und Uhrentest, als Testverfahren geeignet, um das Vorhandensein und den ungefähren Schweregrad einer Demenz zu bestimmen. Die Sensitivität dieser Verfahren bei leichtgradiger und fraglicher Demenz ist jedoch begrenzt und sie sind zur Differenzialdiagnostik verschiedener Demenzen nicht geeignet.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 8: Ausführliche neuropsychologische Tests sollten bei fraglicher oder leichtgradiger Demenz zur differenzialdiagnostischen Abklärung eingesetzt werden. Die Auswahl der geeigneten Verfahren richtet sich im Einzelfall nach der Fragestellung, dem Krankheitsstadium und der Erfahrung des Untersuchers. Beeinflussende Variablen, wie z. B. prämorbides Funktionsniveau, Testvorerfahrung, Ausbildungsstatus und soziokultureller Hintergrund oder Sprachkenntnisse, müssen berücksichtigt werden. Im Rahmen der vertieften neuropsychologischen Früh- und Differenzialdiagnostik sollten möglichst unter Zuhilfenahme von standardisierten Instrumenten unter anderem die kognitiven Bereiche Lernen und Gedächtnis, Orientierung, Raumkognition, Aufmerksamkeit, Praxie, Sprache und Handlungsplanung untersucht werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 11: Im Rahmen der Basisdiagnostik werden folgende Serum- bzw. Plasmauntersuchungen empfohlen: Blutbild, Elektrolyte (Na, K, Ca), Nüchtern-Blutzucker, TSH, Blutsenkung oder CRP, GOT, Gamma-GT, Kreatinin, Harnstoff, Vitamin B12.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 13: Eine isolierte Bestimmung des Apolipoprotein-E-Genotyps als genetischer Risikofaktor wird aufgrund mangelnder diagnostischer Trennschärfe und prädiktiver Wertigkeit im Rahmen der Diagnostik nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 16: Die liquorbasierte neurochemische Demenzdiagnostik unterstützt im Rahmen der Erstdiagnostik die Differenzierung zwischen primär neurodegenerativen Demenzerkrankungen und anderen Ursachen demenzieller Syndrome.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Empfehlung 20: Bei bestehendem Demenzsyndrom soll eine konventionelle cCT oder cMRT zur Differenzialdiagnostik durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 27: Acetylcholinesterase-Hemmer sind wirksam in Hinsicht auf die Fähigkeit zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten, auf die Besserung kognitiver Funktionen und auf den ärztlichen Gesamteindruck bei der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz und eine Behandlung wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 28: [Bei Therapie mit Acetylcholinesterase-Hemmern] soll die höchste verträgliche Dosis angestrebt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 34: Memantin ist wirksam auf die Kognition, Alltagsfunktion und den klinischen Gesamteindruck bei Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz und eine Behandlung wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Empfehlung 39: Es gibt keine überzeugende Evidenz für die Wirksamkeit ginkgohaltiger Präparate. Sie werden daher nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation MOH 2007
Empfehlung 40: Eine Therapie der Alzheimer-Demenz mit Vitamin E wird wegen mangelnder Evidenz für Wirksamkeit und aufgrund des Nebenwirkungsrisikos nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 43: Die Evidenz für eine Wirksamkeit von Piracetam, Nicergolin, Hydergin, Phosphatidylcholin (Lecithin), Nimodipin, Cerebrolysin und Selegilin bei Alzheimer-Demenz ist unzureichend. Eine Behandlung wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007, SIGN 2006
Empfehlung 45: Es existiert keine zugelassene oder durch ausreichende Evidenz belegte medikamentöse symptomatische Therapie für vaskuläre Demenzformen, die einen regelhaften Einsatz rechtfertigen. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Acetylcholinesterase-Hemmern und Memantin, insbesondere auf exekutive Funktionen bei Patienten mit subkortikaler vaskulärer Demenz. Im Einzelfall kann eine Therapie erwogen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Empfehlung 49: Rivastigmin ist zur antidementiven Behandlung der Demenz bei Morbus Parkinson im leichten und mittleren Stadium wirksam im Hinblick auf kognitive Störung und Alltagsfunktion und wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation MOH 2007
Empfehlung 50: Für die antidementive Behandlung der Lewy-Körperchen-Demenz existiert keine zugelassene oder ausreichend belegte Medikation. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Rivastigmin auf Verhaltenssymptome. Ein entsprechender Behandlungsversuch kann erwogen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Empfehlung 52: Die Gabe von Antipsychotika bei Patienten mit Demenz ist mit einem erhöhten Risiko für Mortalität und für zerebrovaskuläre Ereignisse assoziiert. Patienten und rechtliche Vertreter müssen über dieses Risiko aufgeklärt werden. Die Behandlung soll mit der geringst möglichen Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Der Behandlungsverlauf muss engmaschig kontrolliert werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia und III
Empfehlung 55: Medikamentöse antidepressive Therapie bei Patienten mit Demenz und Depression ist wirksam und wird empfohlen. Bei der Ersteinstellung und Umstellung sollen trizyklische Antidepressiva aufgrund des Nebenwirkungsprofils nicht eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Empfehlung 57: Risperidon ist in der Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Demenz wirksam. Aripiprazol kann aufgrund seiner Wirksamkeit gegen Agitation und Aggression als alternative Substanz empfohlen werden. Olanzapin soll aufgrund des anticholinergen Nebenwirkungsprofils und heterogener Datenlage bezüglich Wirksamkeit nicht zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Patienten mit Demenz eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Ib
Empfehlung 62: Die günstige Wirkung von Risperidon auf psychotische Symptome bei Demenz ist belegt. Falls eine Behandlung mit Antipsychotika bei psychotischen Symptomen (Wahn, Halluzinationen) notwendig ist, wird eine Behandlung mit Risperidon (0,5–2 mg) empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Empfehlung 66: Für eine medikamentöse Therapie von Schlafstörungen bei Demenz kann keine evidenzbasierte Empfehlung ausgesprochen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IV
Empfehlung 76: Angehörigentraining zum Umgang mit psychischen und Verhaltenssymptomen bei Demenz können geringe Effekte auf diese Symptome beim Erkrankten haben. Sie sollten angeboten werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Empfehlung 77: Zur Behandlung depressiver Symptome bei Demenzerkrankten sind Edukations- und Unterstützungsprogramme von Pflegenden und Betreuenden wirksam und sollten eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Empfehlung 78: Angemessene strukturierte soziale Aktivierung während des Tages kann zu einer Besserung des Tag-Nacht-Schlafverhältnisses führen und sollte eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B , Evidenzebene IIb
Empfehlung 85: Es gibt keine Evidenz für eine wirksame Pharmakotherapie zur Risikoreduktion des Übergangs von MCI zu einer Demenz.
Evidenzebene Ib
Empfehlung 87: Vaskuläre Risikofaktoren und Erkrankungen (z. B. Hypertonie, Diabetes mellitus, Hyperlipidämie, Adipositas, Nikotinabusus) stellen auch Risikofaktoren für eine spätere Demenz dar. Daher tragen deren leitliniengerechte Diagnostik und frühzeitige Behandlung zur Primärprävention einer späteren Demenz bei.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 88: Regelmäßige körperliche Bewegung und ein aktives geistiges und soziales Leben sollten (zur Prävention) empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Einführung
Die Diagnose, Therapie und Versorgung von heute bereits 1,2 Millionen Demenzkranken sind eine große Herausforderung für die Gesundheitsberufe, die Angehörigen sowie die gesundheitsökonomischen und volkswirtschaftlichen Systeme. Daher sind fachübergreifende evidenzbasierende Fachstandards zur Diagnose und Therapie, aber auch zur Prävention eine vordringliche Aufgabe der Medizin. Aufgrund der weiterhin rasch steigenden Lebenserwartung ist mit einem starken Anstieg der Demenzerkrankten in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen.
Daher wurde entsprechend den Regularien der AG wissenschaftlicher Fachgesellschaften (AWMF) im Jahr 2009 erstmals eine S3-Leitlinie entwickelt. Thematisch umfasst diese Leitlinie Diagnostik und Therapie aller Demenzen (Alzheimer-Demenz, vaskuläre Demenz, frontotemporale Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz und Demenz bei Morbus Parkinson) sowie Empfehlungen zur Diagnose und Management der leichten kognitiven Störung und zur Prävention von Demenzen. Im Vergleich zu anderen internationalen hochwertigen Leitlinien liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Behandlung von psychischen und Verhaltenssymptomen sowie auf dem psychosozialen Interventionen und nicht pharmakologischen Therapieverfahren.
Definition und Klassifikation
Begriffsdefinition
Der Begriff Demenz bezeichnet ein klinisches Syndrom. In der vorliegenden Leitlinie wird die Definition der Demenz nach ICD-10 zugrunde gelegt.
ICD-10-Definition: Demenz (ICD-10-Code: F00-F03) ist ein Syndrom als Folge einer meist chronischen oder fortschreitenden Krankheit des Gehirns mit Störung vieler höherer kortikaler Funktionen, einschließlich Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auffassung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache, Sprechen und Urteilsvermögen im Sinne der Fähigkeit zur Entscheidung. Das Bewusstsein ist nicht getrübt. Für die Diagnose einer Demenz müssen die Symptome nach ICD über mindestens 6 Monate bestanden haben. Die Sinne (Sinnesorgane, Wahrnehmung) funktionieren für die Person im üblichen Rahmen. Gewöhnlich begleiten Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation die kognitiven Beeinträchtigungen; gelegentlich treten diese Syndrome auch eher auf. Sie kommen bei Alzheimer-Krankheit, Gefäßerkrankungen des Gehirns und anderen Zustandsbildern vor, die primär oder sekundär das Gehirn und die Neuronen betreffen.
Klassifikation
Die primären Demenzen des Erwachsenen werden unterteilt in:
- Alzheimer-Demenz
- autosomal-dominant vererbt
- sporadisch
- vaskuläre Demenz
- gemischte Demenz
- frontotemporale Demenz
- Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
- Demenz mit Lewy-Körperchen
Die Klassifikation berücksichtigt neuropathologische Kriterien der Erkrankung, die eine sichere Diagnose ermöglichen. Klinische diagnostische Kriterien berücksichtigen Anamnese und Befunde der Neuropsychologie, Bildgebung und des Liquors und erlauben so eine klinisch wahrscheinliche Diagnose mit hoher Sensitivität und Spezifität.
Diagnostik
Die Diagnostik von Demenzerkrankungen dient dazu, die syndromale und ätiologische Zuordnung der Demenz zu erreichen. Sie ist Grundlage der Therapie und Betreuung. Sie dient dazu, Erkrankte und deren Angehörige über die Ätiologie, die Symptomatik, die Prognose, die Therapie und über präventive Maßnahmen aufzuklären. Da es sich bei der Symptomatik von Demenzerkrankungen um einen dynamischen und progredienten Prozess handelt und viele therapeutische und präventive Ansätze gerade im Frühstadium der Erkrankung Belastung und Pflegebedürftigkeit verzögern können, ist eine frühzeitige Diagnostik von Demenzerkrankungen zu fordern.
Einen Überblick über das diagnostische Vorgehen gibt ▶ Abb. 15.1.
Abb. 15.1 Schematische Darstellung des diagnostischen Prozesses.
Allgemeine Empfehlungen
Diagnosestellung
▶ Empfehlungen
Empfehlung 1: Eine frühzeitige syndromale und ätiologische Diagnostik ist Grundlage der Behandlung und Versorgung von Patienten mit Demenzerkrankungen und deshalb allen Betroffenen zu ermöglichen.
GCP, Expertenkonsens
Einwilligungsfähigkeit
▶ Empfehlungen
Empfehlung 2: Bei der Durchführung diagnostischer Maßnahmen ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu prüfen und zu berücksichtigen. Es sind ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um eine gesetzliche Vertretung des Betroffenen für Fragen der Gesundheitsfürsorge zu schaffen.
GCP, Expertenkonsens
Aufklärung
▶ Empfehlungen
Empfehlung 3: Die Patienten und ggf. auch ihre Angehörigen werden über die erhobenen Befunde und ihre Bedeutung im ärztlichen Gespräch in einem der persönlichen Situation des Erkrankten und der Angehörigen angemessenen Rahmen aufgeklärt, wobei sich Art und Inhalt der Aufklärung am individuellen Informationsbedarf und -wunsch sowie am Zustandsbild des Betroffenen orientieren. Die Aufklärung soll neben der Benennung der Diagnose auch Informationen zu Therapiemöglichkeiten, Verhaltensweisen im Umgang mit der Erkrankung, Hilfe- und Unterstützungsangeboten, über die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Betroffenen- und Angehörigenverbände, z. B. Alzheimer Gesellschaft, und Prognose enthalten. Dem Informationsbedürfnis der Erkrankten und der Angehörigen ist umfassend Rechnung zu tragen.
GCP, Expertenkonsens
Fahrtauglichkeit
Eine spezielle Fragestellung, die häufig im diagnostischen Prozess auftritt, betrifft die Eignung des Erkrankten, weiterhin ein Kraftfahrzeug zu führen. Eine Demenz im frühen Stadium geht nicht zwingend mit dem Verlust der Fahrtauglichkeit einher. Es gibt keine definierten Grenzen im Bereich der leichten Demenz, bei der Fahrtauglichkeit verloren geht. Das Stadium der mittelschweren bis schweren Demenz ist nicht mehr mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vereinbar.
Die Symptome, die die Fahrtauglichkeit bei einer Demenz beeinträchtigen, sind neben Orientierungsstörungen insbesondere eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit und eine verminderte Fähigkeit, komplexe Situationen schnell zu erfassen.
Bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist eine ausführliche Anamnese des Betroffenen und eine Fremdanamnese der Angehörigen notwendig, wobei hier gezielt nach Fahrfehlern, Unsicherheiten im Straßenverkehr oder Unfällen gefragt werden soll. Zusätzlich können weitergehende Untersuchungen (neuropsychologische Testung, Fahrsimulator, ggf. Fahrprobe) erfolgen.
Diagnostische Verfahren
Eine Demenz ist ein klinisches Syndrom, das nach ICD-10 definiert ist (s. o.) und sich aus dem klinisch beschreibenden Befund ergibt. Die klinische Charakteristik erlaubt Rückschlüsse auf die Ätiologie (Pathologie) der Demenz. Sie alleine ist jedoch nicht hinreichend für die ätiologische Zuordnung.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 4: Die Diagnose einer Demenz ist eine Syndromdiagnose und soll auf anerkannten Kriterien fußen, wie sie z. B. in der ICD-10 niedergelegt sind. Demenz ist zunächst eine klinische, beschreibende Diagnose; eine prognostische Aussage ist damit nicht impliziert. Hinter der Syndromdiagnose verbirgt sich eine Fülle von ursächlichen Erkrankungen, die differenziert werden müssen, da erst die ätiologische Zuordnung eine fundierte Aussage über den Verlauf und die Behandlung erlaubt. Eine erste ätiologische Differenzierung kann ebenfalls an klinischen Merkmalen, die z. B. in der ICD-10 gelistet sind, erfolgen. Die ätiologische Zuordnung anhand dieser klinischen Merkmale alleine ist aber unzureichend.
GCP, Expertenkonsens
Anamnese
▶ Empfehlungen
Empfehlung 5: Eine genaue Eigen-, Fremd-, Familien- und Sozialanamnese unter Einschluss der vegetativen und Medikamentenanamnese soll erhoben werden. Aus ihr sollen besondere Problembereiche, Alltagsbewältigung und bisheriger Verlauf abschätzbar sein.
GCP, Expertenkonsens
Körperliche und psychopathologische Untersuchung
Eine Vielzahl von Erkrankungen kann zu den klinischen Symptomen einer Demenz führen. Daher sind eine körperliche, internistische und neurologische Untersuchung unabdingbar. Besonderes Augenmerk sollte auf kardiovaskuläre, metabolische und endokrinologische Erkrankungen gelegt werden. Der psychopathologische Befund liefert Hinweise zu wesentlichen Differentialdiagnosen der Demenz, insbesondere Depression, Delir, Negativsymptomatik bei Schizophrenie, schizophrenes Residuum und Abhängigkeitserkrankungen. Depressive Symptome können zu kognitiven Störungen führen, allerdings können sie auch Begleitsymptom einer beginnenden Demenz sein.
Kognitiver Kurztest
▶ Empfehlungen
Empfehlung 6: Bei jedem Patienten mit Demenz oder Demenzverdacht sollte bereits bei der Erstdiagnose eine Quantifizierung der kognitiven Leistungseinbuße erfolgen. Für die ärztliche Praxis sind die einfachen und zeitökonomischen Tests, z. B. MMST, DemTect, TFDD (Test zur Früherkennung mit Depressionsabgrenzung) und Uhrentest, als Testverfahren geeignet, um das Vorhandensein und den ungefähren Schweregrad einer Demenz zu bestimmen. Die Sensitivität dieser Verfahren bei leichtgradiger und fraglicher Demenz ist jedoch begrenzt und sie sind zur Differenzialdiagnostik verschiedener Demenzen nicht geeignet.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
In den letzten Jahren gewinnt zunehmend der Montreal Cognitive Assessment (MoCA) an Bedeutung (www.mocatest.org). Dieser Test ist zur Abgrenzung beginnender kognitiver Einschränkungen deutlich sensitiver als der MMST. Zusätzlich werden deutlich mehr kognitive Domänen als mit den anderen Kurztests erfasst, sodass er nicht nur sensitiv für die Erfassung von Symptomen einer Alzheimer-Demenz, sondern auch anderer Demenzformen ist.
Schweregradeinteilung
Neben der ätiologischen Zuordnung erfolgt die Graduierung und Schweregradeinteilung der Demenz. Sie wird ein leichtes, mittelschweres und schwere Stadium unterschieden. Die Grenzen sind dabei unscharf. Zur Orientierung kann der Mini-Mental-Status-Test (MMST) herangezogen werden. Diese folgende Schweregradeinteilung richtet sich unter anderem nach der Einteilung der Zulassungsbehörden EMEA und FDA sowie des IQWiG und des NICE. Allerdings berücksichtigt der MMST nicht alle Domänen von Demenzerkrankungen ausreichend, sodass dieser Test nur für die Einteilung der Alzheimer-Demenz hinreichend geeignet erscheint.
- MMST 20–26 Punkte: leichte Alzheimer-Demenz
- MMST 10–19 Punkte: mittelschwere Alzheimer-Demenz
- MMST weniger als 10 Punkte: schwere Alzheimer-Demenz
▶Empfehlungen
Empfehlung 7: Grundlage der Diagnostik ist eine ärztliche Untersuchung unter Einschluss eines internistischen, neurologischen und psychopathologischen Befundes. Eine Schweregradabschätzung der kognitiven Leistungsstörung soll mithilfe eines geeigneten Kurztests durchgeführt werden.
GCP, Expertenkonsens
Neuropsychologische Testung
▶ Empfehlungen
Empfehlung 8: Ausführliche neuropsychologische Tests sollten bei fraglicher oder leichtgradiger Demenz zur differenzialdiagnostischen Abklärung eingesetzt werden. Die Auswahl der geeigneten Verfahren richtet sich im Einzelfall nach der Fragestellung, dem Krankheitsstadium und der Erfahrung des Untersuchers. Beeinflussende Variablen, wie z. B. prämorbides Funktionsniveau, Testvorerfahrung, Ausbildungsstatus und soziokultureller Hintergrund oder Sprachkenntnisse, müssen berücksichtigt werden. Im Rahmen der vertieften neuropsychologischen Früh- und Differenzialdiagnostik sollten möglichst unter Zuhilfenahme von standardisierten Instrumenten unter anderem die kognitiven Bereiche Lernen und Gedächtnis, Orientierung, Raumkognition, Aufmerksamkeit, Praxie, Sprache und Handlungsplanung untersucht werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 9: Bei wiederholtem Einsatz neuropsychologischer Testverfahren zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs oder des Behandlungserfolgs müssen Testwiederholungseffekte durch einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen den Testzeitpunkten (mindestens 6 Monate oder bei rascher Progredienz auch früher) oder durch Verwendung von Test-Parallelversionen so weit wie möglich vermieden werden. Die dennoch eingeschränkte Reliabilität der Testverfahren muss bei der Beurteilung von Veränderungen der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV
Erfassung von Beeinträchtigungen altersbezogener Fähigkeiten sowie von psychischen und Verhaltenssymptomen
▶ Empfehlungen
Empfehlung 10: Demenz-assoziierte psychische und Verhaltenssymptome und Beeinträchtigungen der Alltagsbewältigung sowie die Belastung der pflegenden Bezugspersonen sollten erfasst werden. Dazu stehen validierte Skalen zur Verfügung.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation Dementia MOH 2007
Labordiagnostik
Biochemische und serologische Diagnostik im Blut
Es existieren zwar keine systematischen Untersuchungen, die die Wertigkeit einzelner Laboruntersuchungen bei der ätiologischen Zuordnung von Demenzerkrankungen untersucht haben, eine Untersuchung von Blutparametern wird aber von allen internationalen Leitlinien aufgrund der hohen klinischen Relevanz des Aufdeckens einer reversiblen Demenzursache, des geringen Risikos für den Demenzerkrankten und der geringen Kosten empfohlen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 11: Im Rahmen der Basisdiagnostik werden folgende Serum- bzw. Plasmauntersuchungen empfohlen: Blutbild, Elektrolyte (Na, K, Ca), Nüchtern-Blutzucker, TSH, Blutsenkung oder CRP, GOT, Gamma-GT, Kreatinin, Harnstoff, Vitamin B12.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Zahlreiche Krankheitsbilder können zu kognitiven Störungen führen, z. B. Endokrinopathien, Vitaminmangelerkrankungen, metabolische Enzephalopathien, Intoxikationen, Elektrolytstörungen, hämatologisch bedingte Störungen, chronische Infektionskrankheiten und Spätformen der Leukodystrophien. Bei klinischen Verdachtsfällen sind entsprechend gewählte Laboruntersuchungen durchzuführen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 12: Bei klinisch unklaren Situationen oder bei spezifischen Verdachtsdiagnosen sollen gezielte weitergehende Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Beispiele hierfür sind: Differenzialblutbild, BGA, Phosphat, HBA1c, Homocystein, fT3, fT4, SD-Antikörper, Kortisol, Parathormon, Coeruloplasmin, Vitamin B6, Borrelien-Serologie, Pb, Hg, Cu, Lues-Serologie, HIV-Serologie, Drogenscreening, Urinteststreifen, Folsäure.
GCP, Expertenkonsens
Bestimmung des Apolipoprotein-E-Genotyps
▶ Empfehlungen
Empfehlung 13: Eine isolierte Bestimmung des Apolipoprotein-E-Genotyps als genetischer Risikofaktor wird aufgrund mangelnder diagnostischer Trennschärfe und prädiktiver Wertigkeit im Rahmen der Diagnostik nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Liquordiagnostik
▶ Empfehlungen
Empfehlung 14: In der Erstdiagnostik einer Demenz sollte die Liquordiagnostik zum Ausschluss einer entzündlichen Gehirnerkrankung durchgeführt werden, wenn sich dafür Hinweise aus der Anamnese, dem körperlichen Befund oder der Zusatzdiagnostik ergeben.
GCP, Expertenkonsens
▶ Empfehlungen
Empfehlung 15: Die Liquordiagnostik kann auch Hinweise für nicht degenerative Demenzursachen geben, bei denen Anamnese, körperlicher Befund und übrige technische Zusatzdiagnostik keine pathologischen Befunde zeigen. Wenn eine Liquordiagnostik bei Demenz durchgeführt wird, sollen die Parameter des Liquorgrundprofils untersucht werden.
GCP, Expertenkonsens
Neurodegenerationsmarker
Nach heutigem Kenntnisstand sind im Liquor die Korrelate der neuropathologischen Veränderungen, die die Alzheimer-Krankheit definieren, bereits im frühen Stadium, unter Umständen sogar vor klinischer Erkrankungsmanifestation, messbar. Die aktuell klinisch relevanten Parameter sind Beta-Amyloid-1-42, Gesamt-Tau und Phospho-Tau (pTau).
In zahlreichen großen Studien konnten eine hohe Sensitivität und Spezifität, insbesondere der kombinierten Messung dieser Parameter in der Abgrenzung von Demenzkranken mit Alzheimer-Demenz gegenüber gesunden Personen (Sensitivität 92 %, Spezifität 89 %), gezeigt werden. Zusätzlich zeigten Untersuchungen, dass die Liquorveränderungen schon im sehr frühen Krankheitsstadium in typischer Weise vorliegen können. Insbesondere scheinen diese Parameter geeignet, bei Patienten mit milder kognitiver Beeinträchtigung mit hoher Sensitivität und Spezifität die Entwicklung einer Alzheimer Krankheit vorherzusagen.
Die differenzialdiagnostische Trennschärfe zur Vorhersage anderer Demenzformen ist derzeit hingegen noch unzureichend. Als Verlaufsmarker eignen sich die genannten Parameter nach heutigem Kenntnisstand nicht.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 16: Die liquorbasierte neurochemische Demenzdiagnostik unterstützt im Rahmen der Erstdiagnostik die Differenzierung zwischen primär neurodegenerativen Demenzerkrankungen und anderen Ursachen demenzieller Syndrome.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 17: Die kombinierte Bestimmung der Parameter Beta-Amyloid-1-42 und Gesamt-Tau bzw. Beta-Amyloid-1-42 und Phospho-Tau ist der Bestimmung nur eines einzelnen Parameters überlegen und wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene II
▶ Empfehlungen
Empfehlung 18: Die differenzialdiagnostische Trennschärfe dieser Marker innerhalb der Gruppe neurodegenerativer Erkrankungen und in Abgrenzung zur vaskulären Demenz ist nicht ausreichend.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene II
▶ Empfehlungen
Empfehlung 19: Die Ergebnisse der liquorbasierten neurochemischen Demenzdiagnostik sollen auf der Grundlage des Befundes der Routine-Liquordiagnostik und aller anderen zur Verfügung stehenden diagnostischen Informationen beurteilt werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Durchführung der Liquordiagnostik
Zur Durchführung der Liquordiagnostik wird auf die Leitlinie „Diagnostische Liquorpunktion" verwiesen.
Zerebrale Bildgebung
Der bildgebenden Untersuchung des Gehirns im Rahmen der Diagnostik von Demenzerkrankungen kommen 2 Funktionen zu. Ihr Ergebnis soll helfen, behandelbare Ursachen einer Demenz aufzudecken (z. B. subdurales Hämatom, Tumor, Normaldruckhydrozephalus) und zur ätiologischen Differenzierung primärer Demenzerkrankungen beizutragen.
Feststellung von nicht degenerativen und nicht vaskulären Ursachen einer Demenz
Bei klinischem Verdacht auf entzündliche, tumoröse oder metabolische Erkrankungen sollte eine cMRT durchgeführt werden. Aufgrund der Strahlenbelastung und höheren Sensitivität sollte bei jüngeren Personen der cMRT generell der Vorzug gegeben werden. Bei patientenbezogenen Kontraindikationen oder fehlender Verfügbarkeit des MRT sollte eine cCT durchgeführt werden.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 20: Bei bestehendem Demenzsyndrom soll eine konventionelle cCT oder cMRT zur Differenzialdiagnostik durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Bildgebung in der Differenzialdiagnose primärer Demenzerkrankungen
Ein wesentlicher Nutzen der strukturellen bildgebenden Untersuchung des Gehirns besteht in der Identifizierung und Beurteilung vaskulärer Läsionen. Dies erlaubt zusammen mit Anamnese, klinischer und neuropsychologischer Untersuchung die Differenzialdiagnose zwischen degenerativer und vaskulärer Demenz.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 21: Für die Feststellung einer vaskulären Demenz sollten neben der Bildgebung (Ausmaß und Lokalisation von vaskulären Läsionen) Anamnese, klinischer Befund und neuropsychologisches Profil herangezogen werden. Der Beitrag der strukturellen MRT in der Differenzierung der Alzheimer-Demenz oder der frontotemporalen Demenz von anderen neurodegenerativen Demenzen ist bisher nicht ausreichend gesichert.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 22: Eine Notwendigkeit für eine cMRT-Untersuchung zur routinemäßigen Verlaufskontrolle besteht im Regelfall nicht.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV
Nuklearmedizinische Verfahren
▶ Empfehlungen
Empfehlung 23: FDG-PET und HMPAO-SPECT können bei Unsicherheit in der Differenzialdiagnostik von Demenzen (Alzheimer-Demenz, vaskuläre Demenz, frontotemporale Demenz) zur Klärung beitragen. Ein regelhafter Einsatz in der Diagnostik wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Statement:Ein FP-CIT-SPECT ist in klinisch unklaren Fällen für die Differenzialdiagnose einer Lewy-Körperchen-Demenz vs. Nicht-Lewy-Körperchen-Demenz hilfreich.
Elektroenzephalografie (EEG)
▶ Empfehlungen
Empfehlung 24: Ein EEG ist bei bestimmten Verdachtsdiagnosen indiziert (Anfallsleiden, Delir, Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung). Das EEG kann zur Abgrenzung von neurodegenerativen und nicht neurodegenerativen Erkrankungen beitragen, ist jedoch zur Differenzialdiagnose von neurodegenerativen Demenzerkrankungen von geringem Wert. Ein regelhafter Einsatz in der ätiologischen Zuordnung von Demenzerkrankungen wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Sonografie der gehirnversorgenden Arterien
Bei vaskulärer Demenz oder gemischt vaskulär-degenerativen Demenzformen kann die Beurteilung von Stenosen gehirnversorgender Gefäße relevant sein.
Genetische Diagnostik bei familiären Demenzerkrankungen
Der Gesamtanteil der familiären Alzheimer Krankheit an allen Erkrankten mit Alzheimer-Demenz beträgt weniger als 5 %. Mindestens 5–10 % aller an frontotemporaler Demenz Erkrankten haben eine positive Familienanamnese für eine Demenz oder eine amyotrophe Lateralsklerose, die die Bedingung für einen autosomal-dominanten Erbgang erfüllt.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 25: Bei Verdacht auf eine monogen vererbte Demenzerkrankung (z. B. bei früh beginnender Demenz in Verbindung mit einer richtungsweisenden Familienanamnese) soll eine genetische Beratung angeboten werden. Im Rahmen der Beratung muss darauf hingewiesen werden, dass sich aus der molekulargenetischen Diagnostik keine kausale Therapie oder Prävention der klinischen Manifestation ergibt und das Wissen um eine genetisch determinierte Demenz Konsequenzen für die Angehörigen bedeuten kann. Nach erfolgter Beratung kann eine molekulargenetische Diagnostik angeboten werden.
Empfehlungsgrad C, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 26: Vor einer prädiktiven genetischen Diagnostik bei gesunden Angehörigen von Patienten mit monogen vererbter Demenzerkrankung, die von den Angehörigen gewünscht wird, sind die Vorgaben der humangenetischen prädiktiven Diagnostik einzuhalten.
GCP, Expertenkonsens
Therapie
Allgemeine Empfehlungen zur Therapie
Die Therapie von Demenzerkrankungen umfasst die pharmakologische Behandlung und die psychosozialen Interventionen für Betroffene und Angehörige im Kontext eines Gesamtbehandlungsplanes (▶ Abb. 15.2, ▶ Abb. 15.3). Sie ist aufgrund variabler Symptom- und Problemkonstellationen individualisiert zu gestalten und muss auf die progrediente Veränderung des Schweregrads der Erkrankung abgestimmt sein.
Abb. 15.2 Schematische Darstellung der Behandlung von Demenzen mit Empfehlungsgraden (A, B, C) .
Abb. 15.3 Schematische Darstellung zur Prävention und Behandlung von psychischen und Verhaltenssymptomen bei Demenz mit Empfehlungsgraden (A, B, C).
Ist der Betroffene erkrankungsbedingt nicht einwilligungsfähig, ist das Vorliegen einer Vollmacht bzw. einer Betreuung für Gesundheitsfürsorge Voraussetzung der Behandlung. Bei der Therapieentscheidung sind Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Abwägung, Kosten sowie Verfügbarkeit von Verfahren und Ressourcen sowie der individuelle Schweregrad (▶ siehe dort) der Erkrankung relevant.
Medikamentöse Therapie der Alzheimer-Demenz
Die derzeit zur Therapie zugelassenen Medikamente mit Nachweis von Wirksamkeit und Nutzen (IQWiG) zeigen symptomatische Wirkung auf die Kernsymptome der Alzheimer-Demenz (Kognition, Alltagsaktivitäten). Zu diesen Medikamenten zählen die 3 Acetylcholinesterase-Inhibitoren Donepezil, Rivastigmin und Galantamin und ein NMDA-Rezeptor-Antagonist, Memantin. Medikamente mit nachgewiesener und überzeugender Erkrankungsmodifikation, die Einfluss auf die Progression der Erkrankung nehmen, existieren derzeit nicht. Einige solcher Substanzen befinden sich in klinischer Prüfung. Für Acetylcholinesterase-Inhibitoren und Memantin konnte eine solche erkrankungsmodifizierende Wirkung bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Acetylcholinesterase-Inhibitoren
Die Acetylcholinesterase-Inhibitoren Donepezil, Galantamin und Rivastigmin sind zur Behandlung der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz zugelassen und in Gebrauch. Es gibt Hinweise, dass möglicherweise ein frühzeitiger Gebrauch der Substanzen den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen kann. Die Wirkung der Acetylcholinesterase-Inhibitoren ist dosisabhängig. In Abhängigkeit von der Verträglichkeit sollte die Aufdosierung bis zur zugelassenen Maximaldosis erfolgen (10 mg/d Donepezil, 12 mg/d Rivastigmin [als Tablette], 9,5 mg Rivastigmin [als Pflaster-Applikation], 24 mg/d Galantamin). Alle Substanzen müssen zur besseren Verträglichkeit langsam eindosiert werden (▶ Tab. 15.1).
Sehr häufige (> 10 %) Nebenwirkungen dieser Substanzen sind bei im Allgemeinen guter Verträglichkeit das Auftreten von Erbrechen, Übelkeit, Schwindel, Appetitlosigkeit, Diarrhö und Kopfschmerzen. Diese Nebenwirkungen sind oft nur vorübergehend und durch eine langsamere Aufdosierung oder Einnahme der Medikamente zum Essen zu vermeiden.
Bradykardien und Synkopen sind in den jeweiligen Fachinformationen als Nebenwirkungen von Actetylcholinesterase-Inhibitoren aufgeführt. In großen (retrospektiven) Studien ist das Synkopenrisiko um das 1,76-Fache und das Bradykardierisiko um das 1,69-Fache erhöht. Es zeigt sich ebenfalls ein leicht erhöhtes Risiko für Herzschrittmacherimplantationen und Schenkelhalsfrakturen.
Bezüglich Details zu Aufdosierung, Dosierungshinweisen bei Komorbidität, Kontraindikationen, Nebenwirkungen und potenziellen Interaktionen mit anderen Medikamenten wird auf die Fachinformation verwiesen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 27: Acetylcholinesterase-Hemmer sind wirksam in Hinsicht auf die Fähigkeit zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten, auf die Besserung kognitiver Funktionen und auf den ärztlichen Gesamteindruck bei der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz und eine Behandlung wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 28: Es soll die höchste verträgliche Dosis angestrebt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Es gibt keine ausreichende Evidenz für die Überlegenheit einer Substanz gegenüber anderen. Evidenzbasierten Kriterien für einen differenziellen Einsatz dieser Substanzen bei der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz fehlen. Die Auswahl richtet sich nach Applikationsart, individueller Verträglichkeit, Wechselwirkung mit anderen Medikamenten und Kosten.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 29: Die Auswahl eines Acetylcholinesterase-Hemmers sollte sich primär am Neben- und Wechselwirkungsprofil orientieren, da keine ausreichenden Hinweise für klinisch relevante Unterschiede in der Wirksamkeit der verfügbaren Substanzen vorliegen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Aufgrund der fehlenden Nachweismöglichkeit von mangelnder Wirkung bei einem Individuum kann aber eine begründete Entscheidung zum Absetzen des Medikaments wegen fehlender Wirkung nicht getroffen werden. Gründe für das Absetzen bei einem Patienten können sich individuell aufgrund negativer Bewertungen des Verhältnisses von Nutzen zu Nebenwirkungen (Risiken), bei Komorbidität und notwendiger anderer Pharmakotherapie sowie aufgrund des (mutmaßlichen) Patientenwillens ergeben. Die Dauer der meisten randomisierten kontrollierten Studien ist auf 24 Wochen begrenzt, da dies der vorgegebene Zeitraum der Zulassungsbehörden ist. Eine placebokontrollierte Studie über ein Jahr zeigte aber auch nach diesem Zeitraum eine Überlegenheit von in diesem Fall Donepezil. Es ist auch aufgrund des Wirkmechanismus der Präparate davon auszugehen, dass eine Wirksamkeit langfristig über 24 Wochen hinaus bestehen kann. Ein Absetzen der Medikation basierend auf dem Zeitkriterium von 24 Wochen ist somit nicht begründet.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 30: Acetylcholinesterase-Hemmer können bei guter Verträglichkeit im leichten bis mittleren Stadium fortlaufend gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation SIGN 2006
▶ Empfehlungen
Empfehlung 31: Ein Absetzversuch kann vorgenommen werden, wenn Zweifel an einem günstigen Verhältnis aus Nutzen zu Nebenwirkungen auftreten.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation MOH 2007
Aus offenen Studien gibt es Hinweise für Wirkungsverbesserung durch das Umsetzen von einem Acetylcholinesterase-Hemmer auf einen anderen bei Demenzkranken, die von der ersten Substanz wenig profitieren. Eine placebokontrollierte Studie liegt bisher nicht vor.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 32: Wenn Zweifel an einem günstigen Verhältnis von Nutzen zu Nebenwirkungen eines Acetylcholinesterase-Hemmers auftreten, kann das Umsetzen auf einen anderen Acetylcholinesterase-Hemmer erwogen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Da es sich um eine progrediente Erkrankung handelt, kann der Patient trotz wirksamer Therapie vom Stadium der leichten bis mittelschweren Demenz in das Stadium der schweren Demenz eintreten.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 33: Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Donepezil bei Alzheimer-Demenz im schweren Krankheitsstadium auf Kognition, Alltagsfunktionen und klinischen Gesamteindruck und für Galantamin auf die Kognition. Die Weiterbehandlung von vorbehandelten Patienten, die in das schwere Stadium eintreten, oder die erstmalige Behandlung von Patienten im schweren Stadium kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Die Behandlung der schweren Alzheimer-Demenz mit Acetylcholinesterase-Hemmern ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
Memantin
Der NMDA-Rezeptor-Antagonist Memantin ist zur Behandlung der moderaten bis schweren Alzheimer-Demenz (MMST: 0–20 Punkte) zugelassen (▶ Tab. 15.2). Nach längeren Diskussionen und neuen Responder-Analysen hat auch das IQWiG den Nutzen von Memantin anerkannt. Häufige Nebenwirkungen (≥ 1 bis < 10 %) sind Schwindel, Kopfschmerz, Obstipation, erhöhter Blutdruck und Schläfrigkeit, die passager sein können.
Bezüglich Details zu Aufdosierung, Dosierungshinweisen bei Komorbidität, Kontraindikationen, Nebenwirkungen und potenziellen Interaktionen mit anderen Medikamenten wird auf die Fachinformation verwiesen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 34: Memantin ist wirksam auf die Kognition, Alltagsfunktion und den klinischen Gesamteindruck bei Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz und eine Behandlung wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
In einem Cochrane-Review zu Memantin bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz über 3 Studien zeigte sich ein kleiner signifikanter Effekt auf die Kognition (d = 0,24), nicht aber auf Alltagsfunktionen oder andere Zielgrößen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 35: Bei leichtgradiger Alzheimer-Demenz ist eine Wirksamkeit von Memantin auf die Alltagsfunktion nicht belegt. Es findet sich ein nur geringer Effekt auf die Kognition. Eine Behandlung von Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz mit Memantin wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 36: Eine Add-on-Behandlung mit Memantin bei Patienten, die Donepezil erhalten, ist der Monotherapie mit Donepezil bei schwerer Alzheimer-Demenz (MMST: 5–9 Punkte) überlegen. Eine Add-on-Behandlung kann erwogen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Die Behandlung der schweren Alzheimer-Demenz mit Donepezil ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 37: Für eine Add-on-Behandlung mit Memantin bei Patienten mit einer Alzheimer-Demenz im leichten bis oberen mittelschweren Bereich (MMST: 15–22 Punkte), die bereits einen Acetylcholinesterase-Hemmer erhalten, wurde keine Überlegenheit gegenüber einer Monotherapie mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer gezeigt. Sie wird daher nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 38: Für eine Add-on-Behandlung mit Memantin bei Patienten mit mittelschwerer Alzheimer-Demenz (MMST: 10–14 Punkte), die bereits einen Acetylcholinesterase-Hemmer erhalten, liegt keine überzeugende Evidenz vor. Es kann keine Empfehlung gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Ginkgo biloba
Ginkgo biloba wird häufig zur Behandlung einer kognitiven Störung und Demenz eingesetzt. Das Extrakt EgB761 ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung von „hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen bei demenziellen Syndromen". Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft empfiehlt, bei Anwendung von Ginkgo-biloba-Präparaten zumindest eine eingehende Gerinnungsanamnese zu erheben, da es Hinweise für eine erhöhte Blutungsneigung gibt. Die Datenlage zu Ginkgo-biloba-Präparaten ist heterogen. Das IQWiG kommt unter Einschluss von 6 randomisierten kontrollierten Studien zu dem Schluss, dass es für das Therapieziel „Aktivitäten des täglichen Lebens" einen Beleg für einen Nutzen von Ginkgo biloba, Extrakt EGb 761, bei Verwendung einer hohen Dosis von 240 mg täglich gäbe. Eine Berechnung der Effektstärken wie bei den anderen Antidementiva (Acetylcholinesterase-Hemmer und Memantin) wurde für Ginkgo biloba durch das IQWiG aber nicht vorgenommen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 39: Es gibt keine überzeugende Evidenz für die Wirksamkeit ginkgohaltiger Präparate. Sie werden daher nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation MOH 2007
Andere Therapeutika
▶ Empfehlungen
Empfehlung 40: Eine Therapie der Alzheimer-Demenz mit Vitamin E wird wegen mangelnder Evidenz für eine Wirksamkeit und aufgrund des Nebenwirkungsrisikos nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 41: Es gibt keine überzeugende Evidenz für eine Wirksamkeit von nicht steroidalen Antiphlogistika (Rofecoxib, Naproxen, Diclofenac, Indomethacin) auf die Symptomatik der Alzheimer-Demenz. Eine Behandlung der Alzheimer-Demenz mit diesen Substanzen wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 42: Eine Hormonersatztherapie soll nicht zur Verringerung kognitiver Beeinträchtigungen bei postmenopausalen Frauen empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Übernahme-Statement aus der S3-Leitlinie „Hormontherapie in der Peri- und Postmenopause"
▶ Empfehlungen
Empfehlung 43: Die Evidenz für eine Wirksamkeit von Piracetam, Nicergolin, Hydergin, Phosphatidylcholin (Lecithin), Nimodipin, Cerebrolysin und Selegilin bei Alzheimer-Demenz ist unzureichend. Eine Behandlung wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007, SIGN 2006
Medikamentöse Therapie der vaskulären Demenz
Das Konzept der vaskulären Demenz umfasst alle zerebrovaskulär bedingten Schädigungen, die zu einer Demenz führen. Dazu gehören mikroangiopathische Läsionen, aber auch strategische Makroinfarkte. Bezüglich der Prävention zerebraler ischämischer Schädigung wird auf die Leitlinie „Sekundärprävention des ischämischen Schlaganfalls" der DGN verwiesen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 44: Die Behandlung relevanter vaskulärer Risikofaktoren und Grunderkrankungen, die zu weiteren vaskulären Schädigungen führen, ist bei der vaskulären Demenz zu empfehlen.
GCP, Expertenkonsens
▶ Empfehlungen
Empfehlung 45: Es existiert keine zugelassene oder durch ausreichende Evidenz belegte medikamentöse symptomatische Therapie für vaskuläre Demenzformen, die einen regelhaften Einsatz rechtfertigen. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Acetylcholinesterase-Hemmern und Memantin, insbesondere auf exekutive Funktionen bei Patienten mit subkortikaler vaskulärer Demenz. Im Einzelfall kann eine Therapie erwogen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Die Behandlung der vaskulären Demenz mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer oder Memantin ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 46: Thrombozytenfunktionshemmer sind bei vaskulärer Demenz nicht zur primären Demenzbehandlung indiziert. Bezüglich der Indikationsstellung zum Einsatz von Thrombozytenfunktionshemmern zur Prävention einer zerebralen Ischämie wird auf die Schlaganfall-Leitlinie der DGN verwiesen.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Medikamentöse Therapie der gemischten Demenz
Im klinischen Kontext besteht der Verdacht auf eine gemischte Demenz bei einem Erkrankungsverlauf, der mit einer Alzheimer-Demenz vereinbar ist, und zusätzlichen vaskulären Ereignissen, die den Verlauf klinisch modifizieren oder in der zerebralen Bildgebung nachweisbar sind.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 47: Es gibt gute Gründe, eine gemischte Demenz als das gleichzeitige Vorliegen einer Alzheimer- Demenz und einer vaskulären Demenz zu betrachten. Folglich ist es gerechtfertigt, Patienten mit einer gemischten Demenz entsprechend der Alzheimer-Demenz zu behandeln.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IV, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Medikamentöse Therapie der frontotemporalen Demenz
▶ Empfehlungen
Empfehlung 48: Es existiert keine überzeugende Evidenz zur Behandlung kognitiver Symptome oder Verhaltenssymptome bei Patienten mit frontotemporaler Demenz. Es kann keine Behandlungsempfehlung gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Medikamentöse Therapie der Demenz beim idiopathischen Parkinson-Syndrom
Rivastigmin ist als Kapsel für die Behandlung der Demenz beim idiopathischen Parkinson-Syndrom zugelassen. Das Rivastigmin-Pflaster ist aktuell nicht zur Behandlung der Demenz beim idiopathischen Parkinsonsyndrom zugelassen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 49: Rivastigmin ist zur antidementiven Behandlung der Demenz bei Morbus Parkinson im leichten und mittleren Stadium wirksam im Hinblick auf kognitive Störung und Alltagsfunktion und wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation MOH 2007
Die Behandlung der Demenz bei Morbus Parkinson mit Rivastigmin Pflaster ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
Medikamentöse Therapie der Lewy-Körperchen-Demenz
Es existieren keine kontrollierten randomisierten Studien, die ausreichende Evidenz für die Wirksamkeit einer Behandlung kognitiver Symptome bei Patienten mit Lewy-Körperchen-Demenz liefern. Eine Studie zeigte die Wirksamkeit von Rivastigmin auf Verhaltenssymptome bei Patienten mit Lewy-Körperchen-Demenz.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 50: Für die antidementive Behandlung der Lewy-Körperchen-Demenz existiert keine zugelassene oder ausreichend belegte Medikation. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Rivastigmin auf Verhaltenssymptome. Ein entsprechender Behandlungsversuch kann erwogen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Die Behandlung der Lewy-Körperchen-Demenz mit Rivastigmin ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
Medikamentöse Therapie von psychischen und Verhaltenssymptomen
Demenzerkrankungen sind neben kognitiven Störungen durch Veränderungen des Erlebens und Verhaltens charakterisiert.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 51a: Vor dem Einsatz von Psychopharmaka bei Verhaltenssymptomen soll ein psychopathologischer Befund erhoben werden. Die medizinischen, personen- und umgebungsbezogenen Bedingungsfaktoren müssen identifiziert und soweit möglich behandelt bzw. modifiziert werden. Darüber hinaus besteht eine Indikation für eine pharmakologische Intervention, wenn psychosoziale Interventionen nicht effektiv, nicht ausreichend oder nicht verfügbar sind. Bei Eigen- oder Fremdgefährdung, die nicht anders abwendbar ist, kann eine unmittelbare pharmakologische Intervention erforderlich sein.
GCP, Expertenkonsens
Wirksamkeit von Antidementiva auf globale psychische und Verhaltenssymptome ohne Differenzierung in Einzelsymptome
Global werden Verhaltenssymptome durch die Gabe von Donepezil und Galantamin bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz und von Memantin bei moderater bis schwerer Demenz leicht positiv beeinflusst.
Generelle Aspekte der Antipsychotika-Behandlung von Demenzerkrankten
▶ Empfehlungen
Empfehlung 52: Die Gabe von Antipsychotika bei Patienten mit Demenz ist mit einem erhöhten Risiko für Mortalität und für zerebrovaskuläre Ereignisse assoziiert. Patienten und rechtliche Vertreter müssen über dieses Risiko aufgeklärt werden. Die Behandlung soll mit der geringst möglichen Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Der Behandlungsverlauf muss engmaschig kontrolliert werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia und III
Antipsychotika-Behandlung bei Patienten mit Parkinson-Demenz und Lewy-Körperchen-Demenz
▶ Empfehlungen
Empfehlung 51b: Für Patienten mit Parkinson-Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz und verwandten Erkrankungen sind klassische und viele atypische Neuroleptika kontraindiziert, da sie Parkinson-Symptome verstärken und Somnolenzattacken auslösen können. Einsetzbare Neuroleptika bei diesen Erkrankungen sind Clozapin und mit geringerer Evidenz Quetiapin.
GCP, Expertenkonsens
Generelle Aspekte zum Einsatz von Benzodiazepinen bei Demenzerkrankten
▶ Empfehlungen
Empfehlung 53: Benzodiazepine sollen bei Patienten mit Demenz nur bei speziellen Indikationen kurzfristig eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad C, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Generelle Aspekte zum Einsatz von Antidepressiva und Antikonvulsiva bei Demenzerkrankten
Bezüglich der Anwendung von Antidepressiva und Antikonvulsiva existieren keine Hinweise für spezifische Nebenwirkungen bei Demenzkranken. Auf anticholinerge Nebenwirkungen und das Sedierungspotenzial sollte bei der Auswahl der Präparate geachtet werden.
Medikamentöse Behandlung des Delirs
Delirien stellen eine häufige, aber in vielen Fällen nicht erkannte Komplikation im Verlauf einer Demenz dar. Bei bestehendem Delir ist eine Behandlung des Auslösers (z. B. Infekt, Dehydratation, delirogene Medikamente) erforderlich. Darüber hinaus ist ggf. eine symptomatische Behandlung des Delirs mit Antipsychotika notwendig. Insbesondere scheinen Risperidon und Olanzapin, ggf. auch Haloperidol jeweils in geringer Dosierung geeignet.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 54: Nach diagnostischer Abklärung kann ein Delir bei Demenz mit Antipsychotika behandelt werden. Antipsychotika mit anticholinerger Nebenwirkung sollen vermieden werden.
Empfehlungsgrad C, Expertenkonsens
Medikamentöse Behandlung einzelner psychischer und Verhaltenssymptome und -komplexe
Affektive Symptome
Depression
▶ Empfehlungen
Empfehlung 55: Medikamentöse antidepressive Therapie bei Patienten mit Demenz und Depression ist wirksam und wird empfohlen. Bei der Ersteinstellung und Umstellung sollen trizyklische Antidepressiva aufgrund des Nebenwirkungsprofils nicht eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Angst
Für die Therapie der Angst und Angststörung bei Patienten mit Demenz existiert keine evidenzbasierte medikamentöse Behandlung.
Hyperaktivität
Agitiertes Verhalten/Aggressivität
Agitiertes Verhalten und Aggressivität stellen eine sehr hohe Belastung für Pflegende dar. Meist resultieren die Verhaltensweisen aus dem Eindruck, sich nicht verständlich machen zu können. Oft helfen bereits Verständnis, eine Änderung der Kommunikationsformen und eine Modifikation der Lebens- und Wohnsituation.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 56: Haloperidol wird aufgrund fehlender Evidenz für Wirksamkeit nicht zur Behandlung von Agitation empfohlen. Es gibt Hinweise auf Wirksamkeit von Haloperidol auf aggressives Verhalten mit geringer Effektstärke. Unter Beachtung der Risiken (extrapyramidale Nebenwirkungen, zerebrovaskuläre Ereignisse, erhöhte Mortalität) kann der Einsatz bei diesem Zielsymptom erwogen werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia
▶ Empfehlungen
Empfehlung 57: Risperidon ist in der Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Demenz wirksam. Aripiprazol kann aufgrund seiner Wirksamkeit gegen Agitation und Aggression als alternative Substanz empfohlen werden. Olanzapin soll aufgrund des anticholinergen Nebenwirkungsprofils und heterogener Datenlage bezüglich Wirksamkeit nicht zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Patienten mit Demenz eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Ib
Die Behandlung von Agitation und Aggressivität bei Demenz mit Aripiprazol ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 58: Es gibt Hinweise auf eine günstige Wirkung von Carbamazepin auf Agitation und Aggression. Carbamazepin kann nach fehlendem Ansprechen anderer Therapien empfohlen werden. Es ist auf Medikamenteninteraktionen zu achten.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Die Behandlung von Agitation und Aggressivität bei Demenz mit Carbamazepin ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 59: Eine Behandlung von Agitation und Aggression mit Valproat wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 60: Es gibt eine schwache Evidenz für die Wirksamkeit von Citalopram bei agitiertem Verhalten von Demenzkranken. Ein Behandlungsversuch kann gerechtfertigt sein.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb
Die Behandlung von Agitation und Aggressivität bei Demenz mit Citalopram ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
Disinhibition/Enthemmung
Bei enthemmten Verhalten im Rahmen der Demenzerkrankung gibt es keine belastbare Evidenz für eine bestimmte Behandlung.
Gesteigerte Psychomotorik
▶ Empfehlungen
Empfehlung 61: Bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die zu deutlicher Beeinträchtigung des Betroffenen und/oder der Pflegenden führt, kann ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene II
Die Behandlung der psychomotorischen Unruhe bei Demenz mit Risperidon ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
Psychotische Symptome (Halluzination, Wahn)
Halluzinationen und Wahn sind häufige Phänomene bei Demenz. Die Beeinträchtigung des Betroffenen entsteht häufig durch die damit ausgelösten Affekte, wie z. B. Angst oder Wut. Bevor eine medikamentöse Behandlung eingeleitet wird, soll die mögliche Induktion der psychotischen Symptome durch Medikamente oder andere Ursachen (z. B. Delir) geprüft werden.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 62: Die günstige Wirkung von Risperidon auf psychotische Symptome bei Demenz ist belegt. Falls eine Behandlung mit Antipsychotika bei psychotischen Symptomen (Wahn, Halluzinationen) notwendig ist, wird eine Behandlung mit Risperidon (0,5–2 mg) empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
▶ Empfehlungen
Empfehlung 63: Für die Wirksamkeit von Aripiprazol 10 mg bei psychotischen Symptomen bei Patienten mit Demenz gibt es Hinweise. Die Datenlage ist jedoch heterogen.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Die Behandlung von psychotischen Symptomen bei Demenz mit Aripiprazol ist eine Off-Label-Behandlung und die Schwierigkeit des Off-Label-Gebrauchs ist adäquat zu berücksichtigen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 64: Für andere atypische Antipsychotika gibt es keine Evidenz für eine Wirksamkeit bei psychotischen Symptomen bei Demenz, daher wird der Einsatz nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Apathie
Das häufigste Verhaltenssymptom bei Demenzkranken ist die Apathie, definiert durch reduzierten Antrieb und Initiative. Die Apathie führt zu einer emotionalen Belastung der Pflegenden und verhindert die Teilnahme von Demenzkranken am Alltagsleben und psychosozialen Interventionen. Eine etablierte pharmakologische Therapie existiert nicht.
Schlafstörungen
Störungen des Nachtschlafes und des Tag-Nacht-Rhythmus sind häufig bei Demenzkranken und führen insbesondere bei Pflegenden im häuslichen Umfeld zu einer erheblichen Belastung. Aufgrund von Sedierung, Sturzgefahr und Verschlechterung der Kognition sollten Hypnotika nur in Situationen angewendet werden, die durch Verhaltensempfehlungen und Interventionen nicht ausreichend verbessert werden können und die zu einer erheblichen Belastung des Betroffenen und der Pflegenden führen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 65: Melatonin ist in der Behandlung von Schlafstörungen bei Demenz nicht wirksam. Eine Anwendung wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 66: Für eine medikamentöse Therapie von Schlafstörungen bei Demenz kann keine evidenzbasierte Empfehlung ausgesprochen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IV
Psychosoziale Interventionen
Psychosoziale Interventionen sind zentraler und notwendiger Bestandteil der Betreuung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Ansätze und Ziele dieser Verfahren sind wesentlich breiter als die pharmakologischer Therapien. Gleichzeitig ist aus methodischen Gründen die Qualität der Studien zu den einzelnen Verfahren oft deutlich geringer als bei pharmakologischen Prüfungen.
Kognitive Verfahren
▶ Empfehlungen
Empfehlung 67: Es gibt Evidenz für geringe Effekte von kognitivem Training/kognitiver Stimulation auf die kognitive Leistung bei Patienten mit leichter bis moderater Demenz. Die Möglichkeit, an einem strukturierten kognitiven Stimulationsprogramm teilzunehmen, kann angeboten werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 68: Realitätsorientierung und Reminiszenzverfahren können in allen Krankheitsstadien aufgrund von geringen Effekten auf die kognitive Leistung zur Anwendung kommen.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb
Ergotherapie
▶ Empfehlungen
Empfehlung 69: Es gibt Evidenz, dass ergotherapeutische, individuell angepasste Maßnahmen bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Demenz unter Einbeziehung der Bezugspersonen zum Erhalt der Alltagsfunktionen beitragen. Der Einsatz kann angeboten werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Körperliche Aktivität
▶ Empfehlungen
Empfehlung 70: Es gibt Hinweise, dass körperliche Aktivierung zum Erhalt der Alltagsfunktionen, Beweglichkeit und Balance beiträgt. Der Einsatz kann angeboten werden. Es existiert jedoch keine ausreichende Evidenz für die systematische Anwendung bestimmter körperlicher Aktivierungsverfahren.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb
Künstlerische Therapien
Künstlerische Therapien (u. a. Musiktherapie, Kunsttherapie, Tanztherapie, Theatertherapie) nutzen in der therapeutischen Interaktion nonverbale und prozedurale Kommunikation, um mit künstlerischen Medien und Prozessen wahrnehmungs- und gestaltungsorientiert Fähigkeiten zu stärken und Ressourcen zu aktivieren. Die Stimulation visueller, auditiver und taktiler Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Orientierung soll über nonverbale und verbale Aktivität kommunikative und soziale Kompetenz fördern.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 71: Es gibt Hinweise, dass aktive Musiktherapie geringe Effekte auf psychische und Verhaltenssymptome bei Menschen mit Demenz hat. Sie kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIa
▶ Empfehlungen
Empfehlung 72: Rezeptive Musiktherapie, insbesondere das Vorspielen von Musik mit biografischem Bezug („preferred music") kann geringe Effekte auf agitiertes und aggressives Verhalten haben. Sie kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene III
Aussagekräftige randomisierte kontrollierte Studien für eine wissenschaftliche Bewertung der Wirkung der Kunsttherapie und der Tanztherapie liegen derzeit nicht vor.
Sensorische Verfahren
Unter sensorischen Verfahren werden Interventionen verstanden, die unmittelbar sensorisches Empfinden bei den Betroffenen ansprechen. Dieser Ansatz trägt insbesondere der Beeinträchtigung verbaler Kommunikation im Rahmen von Demenzerkrankungen Rechnung.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 73: Die Anwendung von Aromastoffen kann geringe Effekte auf agitiertes Verhalten und allgemeine Verhaltenssymptome bei Patienten mit mittel- bis schwergradiger Demenz haben. Sie kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene Ib
Unter Snoezelen wird die multisensorische Anwendung beruhigender Stimuli mit dem Ziel der beruhigenden und entspannenden Wirkung auf den Demenzkranken verstanden.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 74: Multisensorische Verfahren (Snoezelen) mit individualisierten, biografiebezogenen Stimuli im 24-Stunden-Ansatz können geringe Effekte auf Freude und Aktivität bei Patienten mit moderater bis schwerer Demenz haben. Sie können empfohlen werden.
Empfehlungsgrad C, Evidenzebene IIb
▶ Empfehlungen
Empfehlung 75: Es gibt keine ausreichenden Hinweise für einen therapeutischen Effekt von Licht, die eine spezielle Empfehlung in der Anwendung bei Menschen mit Demenz erlauben.
Evidenzebene Ib
Angehörigenbasierte Verfahren mit dem Ziel der Verbesserung der Situation des Erkrankten
Im IQWiG-Bericht zur nicht medikamentösen Behandlung der Alzheimer-Demenz wird in einer Metaanalyse über 14 Studien Evidenz für Wirkung von Angehörigentraining auf Verhaltenssymptome bei Erkrankten im Allgemeinen und Depressivität bei Erkrankten im Speziellen berichtet. Aufgrund der geringen Größe der Effekte und der methodischen Schwächen seien diese Effekte aber unsicher.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 76: Angehörigentraining zum Umgang mit psychischen und Verhaltenssymptomen bei Demenz können geringe Effekte auf diese Symptome beim Erkrankten haben. Sie sollten angeboten werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Empfehlungen für den Einsatz psychosozialer Interventionen bei speziellen Indikationen
▶ Empfehlungen
Empfehlung 77: Zur Behandlung depressiver Symptome bei Demenzerkrankten sind Edukations- und Unterstützungsprogramme von Pflegenden und Betreuenden wirksam und sollten eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Zur Behandlung depressiver Symptome können individualisierte patientenbezogene Interventionen und strukturierte Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 78: Familienähnliche Esssituationen, verbale Unterstützung und positive Verstärkung können das Essverhalten von Menschen mit Demenz verbessern und können empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
▶ Empfehlungen
Empfehlung 79: Angemessene strukturierte soziale Aktivierung während des Tages kann zu einer Besserung des Tag-Nacht-Schlafverhältnisses führen und sollte eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B , Evidenzebene IIb
Schutz der Gesundheit von pflegenden Angehörigen
▶ Empfehlungen
Empfehlung 80: Zur Prävention von Erkrankungen, die durch die Pflege und Betreuung hervorgerufen werden, und zur Reduktion der Belastung von pflegenden Angehörigen sollten strukturierte Angebote für Bezugspersonen von Demenzerkrankten vorgesehen werden. Inhaltlich sollten neben der allgemeinen Wissensvermittlung zur Erkrankung das Management in Bezug auf Patientenverhalten, Bewältigungsstrategien und Entlastungsmöglichkeiten für die Angehörigen sowie die Integration in die Behandlung des Demenzkranken im Vordergrund stehen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Rehabilitation bei Demenz
Etablierte diagnostische und therapeutische Verfahren, einschließlich Frührehabilitationsprogramme, sollen im Falle körperlicher Erkrankungen Demenzkranken aller Schweregrade bei entsprechender Zielformulierung nicht vorenthalten werden.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 81: Spezifische Behandlungsprogramme bewirken bei leicht- bis mittelgradig betroffenen Demenzkranken ähnliche, bis nur mäßig geringfügigere Therapieerfolge hinsichtlich Mobilität und Selbstversorgungsfähigkeit wie bei kognitiv Gesunden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Leichte kognitive Störung (mild cognitive impairment, MCI)
Die neuropathologischen Veränderungen, die primär degenerativen Demenzen zugrunde liegen, beginnen Jahre, bei der Alzheimer-Krankheit vermutlich sogar Jahrzehnte, bevor klinisch eine Demenz diagnostiziert werden kann. MCI ist definiert als subjektive und objektivierbare kognitive Leistungsverschlechterung bei erhaltener Alltagskompetenz. Sie kann, muss aber nicht, ein frühes Stadium einer sich entwickelnden Demenz sein. Die jährliche Konversionsrate zu einer Demenz liegt bei nur ca. 10 %. Biomarker, insbesondere die Liquoruntersuchung und PET-Untersuchungen mit Liganden zur Darstellung der Alzheimer-typischen neuropathologischen Veränderungen, werden es in Zukunft erlauben, eine Alzheimer-Krankheit des Gehirns zu diagnostizieren, bevor die klinischen Kriterien erfüllt sind.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 82: MCI als klinisches Syndrom ist uneinheitlich definiert. Bei Hinweisen auf Vorliegen von Gedächtnisstörungen sollten diese objektiviert werden.
GCP, Expertenkonsens
▶ Empfehlungen
Empfehlung 83: Aufgrund des erhöhten Risikos für Demenz bedürfen Betroffene mit MCI im weiteren Verlauf erhöhter Aufmerksamkeit.
GCP, Expertenkonsens
Die zugrunde liegende Ursache von MCI kann eine beginnende neurodegenerative Demenz sein, ist es aber nicht in jedem Fall. Andere häufige mögliche Ursachen sind vaskuläre Läsionen, depressive Episoden, Medikamentennebenwirkungen sowie Alkoholabusus oder -abhängigkeit.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 84: Mögliche Ursachen eines MCI sollten mit angemessenen diagnostischen Maßnahmen geklärt werden.
GCP, Expertenkonsens
In großen randomisierten kontrollierte Studien zur medikamentösen Behandlungen von Personen mit einer MCI zeigten weder ein Acetylcholinesterase-Inhibitor, noch Vitamin E, noch Ginkgo biloba eine Verzögerung des Übergangs der MCI in eine Demenz.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 85: Es gibt keine Evidenz für eine wirksame Pharmakotherapie zur Risikoreduktion des Übergangs von MCI in eine Demenz.
Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 86: Es gibt keine Evidenz für wirksame nicht pharmakologische Therapien zur Risikoreduktion des Übergangs von MCI in eine Demenz.
Evidenzebene IV
Risikofaktoren und Prävention
Aus der epidemiologischen Forschung konnten Risikofaktoren für die Entwicklung einer Demenz, insbesondere einer Alzheimer-Demenz, identifiziert werden. Daraus leiten sich Präventionsempfehlungen ab. Bis heute fehlen aber Ergebnisse von Interventionsstudien, um eine Kausalität und eine Behandelbarkeit zu belegen.
▶ Empfehlungen
Empfehlung 87: Vaskuläre Risikofaktoren und Erkrankungen (z. B. Hypertonie, Diabetes mellitus, Hyperlipidämie, Adipositas, Nikotinabusus) stellen auch Risikofaktoren für eine spätere Demenz dar. Daher tragen deren leitliniengerechte Diagnostik und frühzeitige Behandlung zur Primärprävention einer späteren Demenz bei.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 88: Regelmäßige körperliche Bewegung und ein aktives geistiges und soziales Leben sollten empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
▶ Empfehlungen
Empfehlung 89: Ginkgo biloba wird nicht zur Prävention der Demenz empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
▶ Empfehlungen
Empfehlung 90: Hormontherapie wird zur Prävention der Demenz nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Redaktionskomitee
Univ.-Prof. Dr. med. Günther Deuschl (federführender Autor der Original S3-Leitlinie), Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
Univ.-Prof. Dr. med. Richard Dodel, Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsklinikum Gießen-Marburg
Univ.-Prof. Dr. med. Frank Jessen (federführender Autor der Original S3-Leitlinie), Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
, Universitätsklinikum Bonn
Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Maier (federführender Autor der Original S3-Leitlinie), Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
, Universitätsklinikum Bonn
Univ.-Prof. Dr. med. Reinhold Schmidt, Universitätsklinik für Neurologie, Medizinische Universität Graz
Dr. med. Annika Spottke (federführende Autorin der Original S3-Leitlinie), Klinik und Poliklinik für Neurologie, Universitätsklinikum Bonn
Univ.-Prof. Dr. med. Jörg B. Schulz, Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Aachen
Federführend:
Univ.-Prof. Dr. med. Jörg B. Schulz, Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Aachen, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen, Tel.: +49 241/80-89600, Fax: +49 241/80-82582, E-Mail: neurologie@ukaachen.de
Entwicklungsstufe der Original-Leitlinie: S3
Finanzierung der Leitlinie
Die Finanzierung der Leitlinienerstellung erfolgte zu gleichen Teilen aus Mitteln der DGN und DGPPN. Die Expertenarbeit erfolgte ehrenamtlich ohne Honorar.
Methodik der Leitlinienentwicklung
Zusammensetzung der Leitliniengruppe, Beteiligung von Interessengruppen
Die federführenden Autoren jedes Kapitels sind verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit anderen beteiligten Fachgesellschaften und ggf. Patientenverbänden, welche ihrerseits Co-Autoren zur Mitwirkung an einem Kapitel benennen sollen. Herr Meier vom BDI sowie Herr Berlit für die nicht-universitären Krankenhäuser stellen die paritätische Besetzung der Autorengruppen sicher.
Recherche und Auswahl der wissenschaftlichen Belege
Es wurden wörtlich die 90 Empfehlungen der im November 2009 publizierten S3-Leitlinie übernommen. Dort ist ein ausgiebiger Methodenreport beschrieben.
Literatur
In dieser Kurzfassung wurde auf Quellenangaben verzichtet. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Langfassung der S3-Leitlinie „Demenzen" auf der AWMF-Homepage: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-013.html
{module LL Quellenangabe}
Die aktuelle Version der Leitlinie Demenzen wurde am 27.Januar 2016 gemeinsam von den beiden federführenden Fachgesellschaften vorgestellt, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Mehr als fünf Jahre lang erarbeiteten insgesamt 23 Fachgesellschaften, Berufsverbände und Organisationen von Medizinern, Therapeuten, Pflegepersonal und Patienten die S3-Leitlinie und einigten sich auf 97 Empfehlungen. Vier Wochen lang stand die Leitlinie als sogenannte Konsultationsfassung zur öffentlichen Kommentierung zur Verfügung, um im Sinne der Transparenz und wissenschaftlichen Sorgfalt auch die Expertise von Fachkreisen und Interessierten vor der Publikation einzuholen.
Alle Empfehlungen
1. Diagnostik
1.1 Allgemeine Empfehlungen zum diagnostischen Prozess
1.1.1 Diagnosestellung
Empfehlung 1
Eine frühzeitige syndromale und ätiologische Diagnostik ist Grundlage der Behandlung und Versorgung von Patienten mit Demenzerkrankungen und deshalb allen Betroffenen zu ermöglichen.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.1.2 Einwilligungsfähigkeit
Empfehlung 2
Bei der Durchführung diagnostischer Maßnahmen ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu prüfen und zu berücksichtigen. Es sind ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um eine gesetzliche Vertretung des Betroffenen für Fragen der Gesundheitsfürsorge zu schaffen. Hierbei muß das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht beachtet werden. Das Vorliegen einer Patientenverfügung muß ebenfalls beachtet werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.1.3 Aufklärung und Beratung
Empfehlung 3
Die Patienten und ggf. auch ihre Angehörigen werden über die erhobenen Befunde und ihre Bedeutung im ärztlichen Gespräch in einem der persönlichen Situation des Erkrankten und der Angehörigen angemessenen Rahmen aufgeklärt, wobei sich Art und Inhalt der Aufklärung am individuellen Informationsbedarf und -wunsch sowie am Zustandsbild des Betroffenen orientieren. Die Aufklärung soll neben der Benennung der Diagnose auch Informationen zu Therapiemöglichkeiten, Verhaltensweisen im Umgang mit der Erkrankung und Prognose enthalten. Die Beratung soll ebenfalls Informationen zu Hilfe- und Unterstützungsangeboten, über die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und Sozialhilfe, zu Betroffenen- und Angehörigenverbänden, z.B. Alzheimer Gesellschaft, umfassen. Die Beratung zu den genannten Bereichen ist eine interprofessionelle Aufgabe. Eine individuelle Beratung zu sozialer Unterstützung, gesellschaftlicher Teilhabe und der Erschließung und Koordination von Versorgungsleistungen soll frühzeitig und krankheitsbegleitend erfolgen. Dem Informationsbedürfnis der Erkrankten und der Angehörigen ist umfassend Rechnung zu tragen.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.1.4 Fahrtauglichkeit
Keine Empfehlungen.
1.2 Diagnostische Verfahren
Empfehlung 4
Die Diagnose einer Demenz ist eine Syndromdiagnose und soll auf anerkannten Kriterien fußen, wie sie z.B. in der ICD-10 niedergelegt sind. Demenz ist zunächst eine klinische, beschreibende Diagnose; eine prognostische Aussage ist damit nicht impliziert. Hinter der Syndromdiagnose verbirgt sich eine Fülle von ursächlichen Erkrankungen, die differenziert werden müssen, da erst die ätiologische Zuordnung eine fundierte Aussage über den Verlauf und die Behandlung erlaubt.
Eine erste ätiologische Differenzierung kann ebenfalls an klinischen Merkmalen, die z.B. in der ICD-10 gelistet sind, erfolgen. Die ätiologische Zuordnung anhand dieser klinischen Merkmale alleine ist aber unzureichend.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.2.1 Anamnese
Empfehlung 5
Eine genaue Eigen-, Fremd-, Familien- und Sozialanamnese unter Einschluss der vegetativen und Medikamentenanamnese soll erhoben werden. Aus ihr sollen eine erste ätiologische Zuordnung, eine Schweregradabschätzung, besondere Problembereiche, Alltagsbewältigung und bisheriger Verlauf abschätzbar sein.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.2.2 Körperliche und psychopathologische Untersuchung
Keine Empfehlungen.
1.2.3 Kognitiver Kurztest
Empfehlung 6
Bei jedem Patienten mit Demenz oder Demenzverdacht sollte bereits bei der Erstdiagnose eine Quantifizierung der kognitiven Leistungseinbuße erfolgen. Für die ärztliche Praxis sind die einfachen und zeitökonomischen Tests, z.B. MMST, DemTect, TFDD, MoCA und Uhrentest, als Testverfahren geeignet, um das Vorhandensein und den ungefähren Schweregrad einer Demenz zu bestimmen. Die Sensitivität dieser Verfahren bei leichtgradiger und fraglicher Demenz ist jedoch begrenzt und sie sind zur Differenzialdiagnostik verschiedener Demenzen nicht geeignet.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 7
Die Anwendung kognitiver Tests, auch kognitiver Kurztests, oder apparativer diagnostischer Verfahren bei Personen ohne Beschwerden und Symptome einzig mit dem Ziel des Screenings für das Vorliegen einer Demenz oder einer Erkrankung, die einer Demenz zugrunde liegen kann, wird nicht empfohlen.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.2.4 Schweregradeinteilung
Empfehlung 8
Grundlage der Diagnostik ist eine ärztliche Untersuchung unter Einschluss eines internistischen, neurologischen und psychopathologischen Befundes. Eine Schweregradabschätzung der kognitiven Leistungsstörung soll mit Hilfe eines geeigneten Kurztests durchgeführt werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.3 Neuropsychologische Diagnostik
Empfehlung 9
Ausführliche neuropsychologische Tests sollten bei fraglicher oder leichtgradiger Demenz zur differenzialdiagnostischen Abklärung eingesetzt werden. Die Auswahl der geeigneten Verfahren richtet sich im Einzelfall nach der Fragestellung, dem Krankheitsstadium und der Erfahrung des Untersuchers. Beeinflussende Variablen, wie z.B. prämorbides Funktionsniveau, Testvorerfahrung, Ausbildungsstatus und soziokultureller Hintergrund oder Sprachkenntnisse, müssen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der vertieften neuropsychologischen Früh- und Differenzialdiagnostik sollten möglichst unter Zuhilfenahme von standardisierten Instrumenten u.a. die kognitiven Bereiche Lernen und Gedächtnis, Orientierung, Raumkognition, Aufmerksamkeit, Praxie, Sprache und Handlungsplanung untersucht werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 10
Bei wiederholtem Einsatz neuropsychologischer Testverfahren zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs oder des Behandlungserfolgs müssen Testwiederholungseffekte durch einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen den Testzeitpunkten (mindestens 6 Monate oder bei rascher Progredienz auch früher) oder durch Verwendung von Test-Parallelversionen so weit wie möglich vermieden werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene IV
1.4 Erfassung von Beeinträchtigungen alltagsbezogener Fähigkeiten sowie von psychischen und Verhaltenssymptomen
Empfehlung 11
Demenz-assoziierte psychische und Verhaltenssymptome und Beeinträchtigungen der Alltagsbewältigung sowie die Belastung der pflegenden Bezugspersonen sollten erfasst werden. Dazu stehen validierte Skalen zur Verfügung.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation Dementia MOH 2007
1.5 Labordiagnostik
1.5.1 Serologische und biochemische Diagnostik im Blut
Empfehlung 12
Im Rahmen der Basisdiagnostik werden folgende Serum- bzw. Plasmauntersuchungen empfohlen: Blutbild, Elektrolyte (Na, K, Ca), Nüchtern-Blutzucker, TSH, Blutsenkung oder CRP, GOT, Gamma-GT, Kreatinin, Harnstoff, Vitamin B12.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 13
Im Falle klinisch unklarer Situation (z.B. atypische Symptomausprägrung, inkl. jungem Manifestationsalter oder rascher Progredienz) oder spezifischen klinischen Verdachtsdiagnosen sollen gezielt weitergehende Laboruntersuchungen durchgeführt werden.
Beispiele hierfür sind: Differenzial-Blutbild, Blutgas-Analyse (BGA), Drogenscreening, Urinuntersuchungen, Lues-Serologie, HIV-Serologie, Konzentrationsmessungen von Phosphat, HBA1c, Homocystein, fT3, fT4, SD-Antikörper, Kortisol, Parathormon, Coeruloplasmin, Vitamin B6, Borrelien-Serologie, Pb, Hg, Cu, Folsäure.
Good clinical pracive, Expertenkonsens
1.5.2 Bestimmung des Apolipoprotein-E-Genotyps
Empfehlung 14
Eine isolierte Bestimmung des Apolipoprotein-E-Genotyps als genetischer Risikofaktor wird aufgrund mangelnder diagnostischer Trennschärfe und prädiktiver Wertigkeit im Rahmen der Diagnostik nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
1.6 Liquordiagnostik
Empfehlung 15
In der Erstdiagnostik einer Demenz sollte die Liquordiagnostik zum Ausschluss einer entzündlichen Gehirnerkrankung durchgeführt werden, wenn sich dafür Hinweise aus der Anamnese, dem körperlichem Befund oder der Zusatzdiagnostik ergeben.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 16
Die Liquordiagnostik kann auch Hinweise für nichtdegenerative Demenzursachen geben, bei denen Anamnese, körperlicher Befund und übrige technische Zusatzdiagnostik keine pathologischen Befunde zeigen. Wenn eine Liquordiagnostik bei Demenz durchgeführt wird, sollen die Parameter des Liquorgrundprofils untersucht werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.6.1 Neurodegenerationsmarker
Empfehlung 17
Die liquorbasierte neurochemische Demenzdiagnostik kann in klinisch unklaren Fällen im Rahmen der Erstdiagnostik die Differenzierung zwischen primär neurodegenerativen Demenzerkrankungen und anderen Ursachen eines Demenzsyndroms eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ia
Empfehlung 18
Die kombinierte Bestimmung der Parameter beta-Amyloid-1-42 und Gesamt-Tau bzw. beta-Amyloid-1-42 und Phospho-Tau ist der Bestimmung nur eines einzelnen Parameters überlegen und wird empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene II
Empfehlung 19
Die differenzialdiagnostische Trennschärfe dieser Marker innerhalb der Gruppe neurodegenerativer Erkrankungen und in Abgrenzung zur vaskulären Demenz ist nicht ausreichend.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene II
Empfehlung 20
Die Ergebnisse der liquorbasierten neurochemischen Demenzdiagnostik sollen auf der Grundlage des Befundes der Routine-Liquordiagnostik und aller anderen zur Verfügung stehenden diagnostischen Informationen beurteilt werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
1.6.2 Durchführung der Liquorpunktion
Keine Empfehlungen.
1.7 Zerebrale Bildgebung
1.7.1 Feststellung von nichtdegenerativen und nichtvaskulären Ursachen einer Demenz
Empfehlung 21
Bei bestehendem Demenzsyndrom soll eine konventionelle cCT oder cMRT zur Differenzialdiagnostik durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
1.7.2 Strukturelle Bildgebung in der Differenzialdiagnose primärer Demenzerkrankungen
Empfehlung 22
Die Spezifität der strukturellen MRT ist zu gering, um alleine darauf die Differenzierung der Alzheimer-Demenz oder der frontotemporalen Demenz von anderen neurodegenerativen Demenzen zu begründen. Für die Feststellung einer vaskulären Demenz sollten neben der Bildgebung (Ausmaß und Lokalisation von vaskulären Läsionen) Anamnese, klinischer Befund und neuropsychologisches Profil herangezogen werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 23
Eine Notwendigkeit für eine cMRT-Untersuchung zur routinemäßigen Verlaufskontrolle besteht im Regelfall nicht. Bei atypischen klinischen Verläufen kann aber eine Verlaufs-cMRT erwogen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene IV
1.7.3 Nuklearmedizinische Verfahren
Empfehlung 24
FDG-PET und HMPAO-SPECT können bei Unsicherheit in der Differenzialdiagnostik von Demenzen (AD, FTD, VD) zur Klärung beitragen. Ein regelhafter Einsatz in der Diagnostik wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 25
Ein PET oder SPECT zur Festellung eines dopaminergen Defizits kann in klinisch unklaren Fällen für die Differenzialdiagnose einer Lewy-Körperchen-Demenz vs. Nicht-Lewy-Körperchen-Demenz eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ib
Empfehlung 26
Die Darstellung des zerebralen Amyloids mittels PET kann in klinisch unklaren Fällen eines vorliegenden Demenzsyndroms zur Differenzialdiagnose bzw. ätiologischen Zuordnung erfolgen. Ein positiver Amyloid-Nachweis mittels PET muss im Gesamtkontext insbesondere unter Beachtung des klinischen Befundes und anderer Biomarker-Informationen interpretiert werden. Bei Demenz kann ein positiver Amyloid-PET-Befund auf eine zugrunde liegende Alzheimer-Krankheit hindeuten, während ein negativer Amyloid-PET-Befund gegen eine zugrunde liegende Alzheimer-Krankheit spricht.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ib
1.8 Elektroenzephalographie (EEG)
Empfehlung 27
Ein EEG ist bei bestimmten Verdachtsdiagnosen indiziert (Anfallsleiden, Delir, Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung). Das EEG kann zur Abgrenzung von neurodegenerativen und nichtneurodegenerativen Erkrankungen beitragen, ist jedoch zur Differenzialdiagnose von neurodegenerativen Demenzerkrankungen von geringem Wert. Ein regelhafter Einsatz in der ätiologischen Zuordnung von Demenzerkrankungen wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
1.9 Sonographie der gehirnversorgenden Gefäße
Keine Empfehlungen.
1.10 Genetische Diagnostik bei familiären Demenzerkrankungen
Empfehlung 28
Bei Verdacht auf eine monogen vererbte Demenzerkrankung (z.B. bei frühbeginnender Demenz in Verbindung mit einer richtungsweisenden Familienanamnese) soll eine gene-tische Beratung angeboten werden. Im Rahmen dieses Angebots soll darauf hingewiesen werden, dass sich aus der molekulargenetischen Diagnostik keine kausale Therapie oder Prävention der klinischen Manifestation ergibt und das Wissen um eine monogen determinierte Demenz Implikationen für die Patienten und die Angehörigen hat. Nach Beratung kann eine molekulargenetische Diagnostik angeboten werden.
Empfehlungsgrad 0, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 29
Vor einer prädiktiven genetischen Diagnostik bei gesunden Angehörigen von Patienten mit monogen vererbter Demenzerkrankung, die von den Angehörigen gewünscht wird, sind die Vorgaben der humangenetischen prädiktiven Diagnostik einzuhalten.
Good clinical practice, Expertenkonsens
2. Therapie
2.1 Pharmakologische Therapie von Demenzen
2.1.1 Alzheimer-Demenz
2.1.1.1 Acetylcholinesterase-Hemmer
Empfehlung 30
Acetylcholinesterase-Hemmer sind wirksam in Hinsicht auf die Fähigkeit zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten, auf die Besserung kognitiver Funktionen und auf den ärztlichen Gesamteindruck bei der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz und eine Behandlung wird empfohlen.
Empfehlungsgrad 0, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 31
Es soll die höchste verträgliche Dosis angestrebt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 32
Die Auswahl eines Acetylcholinesterase-Hemmers sollte sich primär am Neben- und Wechselwirkungsprofil orientieren, da keine ausreichenden Hinweise für klinisch relevante Unterschiede in der Wirksamkeit der verfügbaren Substanzen vorliegen
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 33
Acetylcholinesterase-Hemmer können bei guter Verträglichkeit im leichten bis mittleren Stadium fortlaufend gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Empfehlung 34
Auch bei Langzeitbehandlung und klinischer Progredienz ins mittlere bis schwere Krankheitsstadium ist ein Absetzen von Acetylcholinesterase-Hemmern mit einem Risiko für klinische Verschlechterung bei der Alzheimer-Demenz assoziiert. Ein Absetzversuch kann nur vorgenommen werden, wenn Zweifel an einem günstigen Verhältnis aus Nutzen zu Nebenwirkungen auftreten.
Empfehlungsgrad 0, Leitlinienadaptation MOH 2007
Empfehlung 35
Wenn Zweifel an einem günstigen Verhältnis von Nutzen zu Nebenwirkungen eines Acetylcholinesterase-Hemmers auftreten, kann das Umsetzen auf einen anderen Acetylcholinesterase-Hemmer erwogen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
Empfehlung 36
Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Donepezil bei Alzheimer-Demenz im schweren Krankheitsstadium auf Kognition, Alltagsfunktionen und klinischen Gesamteindruck und für Galantamin auf die Kognition. Die Weiterbehandlung von vorbehandelten Patienten, die in das schwere Stadium eintreten, oder die erstmalige Behandlung von Patienten im schweren Stadium kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation SIGN 2006
2.1.1.2 Memantin
Empfehlung 37
Memantin ist wirksam auf die Kognition, Alltagsfunktion und den klinischen Gesamteindruck bei Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz und sollte eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Empfehlung 38
Bei leichtgradiger Alzheimer-Demenz ist eine Wirksamkeit von Memantin nicht belegt. Memantin soll zur Behandlung von Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz nicht eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib
2.1.1.2.1 Add-on-Behandlung mit Memantin
Empfehlung 39
Bei leichtgradiger Alzheimer-Demenz ist eine Wirksamkeit von Memantin nicht belegt. Memantin soll zur Behandlung von Patienten mit leichter Alzheimer-Demenz nicht eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib
Empfehlung 40
Für eine Add-on-Behandlung mit Memantin bei Patienten mit einer Alzheimer-Demenz im leichten bis oberen mittelschweren Bereich (MMST: 15-22 Punkte), die bereits einen Acetylcholinesterase-Hemmer erhalten, wurde keine Überlegenheit gegenüber einer Monotherapie mit einem Acetylcholinesterase-Hemmer gezeigt. Sie wird daher nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Empfehlung 41
Für eine Add-on-Behandlung mit Memantin bei Patienten mit mittelschwerer Alzheimer-Demenz (MMST: 10-14 Punkte), die bereits einen Acetylcholinesterase-Hemmer erhalten, liegt keine überzeugende Evidenz vor. Es kann keine Empfehlung gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.1.1.3 Ginkgo Biloba
Empfehlung 42
Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit von Ginkgo Biloba EGb 761 auf Kognition bei Patienten mit leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz und nicht-psychotischen Verhaltenssymptomen. Eine Behandlung kann erwogen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaption MOH 2007
2.1.1.4 Andere Therapeutika
Empfehlung 43
Eine Therapie der Alzheimer-Demenz mit Vitamin E wird wegen mangelnder Evidenz für Wirksamkeit und auf Grund des Nebenwirkungsrisikos nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 44
Es gibt keine überzeugende Evidenz für eine Wirksamkeit von nichtsteroidalen Anti-phlogistika (Rofecoxib, Naproxen, Diclofenac, Indomethacin) auf die Symptomatik der Alzheimer-Demenz. Eine Behandlung der Alzheimer-Demenz mit diesen Substanzen wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 45
Eine Hormonersatztherapie soll nicht zur Verringerung kognitiver Beeinträchtigungen bei postmenopausalen Frauen empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Übernahme-Statement aus der S3-Leitlinie "Hormontherapie in der Peri- und Postmenopause"
Empfehlung 46
Die Evidenz für eine Wirksamkeit von Piracetam, Nicergolin, Hydergin, Phosphatidylcholin (Lecithin), Nimodipin, Cerebrolysin und Selegilin bei Alzheimer-Demenz ist unzureichend. Eine Behandlung wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia, Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007, SIGN 2006
2.1.1.5 Diätetische Lebensmittel
Keine Empfehlungen.
2.1.2 Vaskuläre Demenz
Empfehlung 47
Die Behandlung relevanter vaskulärer Risikofaktoren und Grunderkrankungen, die zu weiteren vaskulären Schädigungen führen, ist bei der vaskulären Demenz zu empfehlen.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 48
Es existiert keine zugelassene oder durch ausreichende Evidenz belegte medikamentöse symptomatische Therapie für vaskuläre Demenzformen, die einen regelhaften Einsatz rechtfertigen. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Acetylcholinesterase-Hemmern und Memantin, insbesondere auf exekutive Funktionen bei Patienten mit subkortikaler vaskulärer Demenz. Im Einzelfall kann eine Therapie erwogen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation SIGN 2006
Empfehlung 49
Thrombozytenfunktionshemmer sind bei vaskulärer Demenz nicht zur primären Demenzbehandlung indiziert. Bezüglich der Indikationsstellung zum Einsatz von Thrombozytenfunktionshemmern zur Prävention einer zerebralen Ischämie wird auf die Schlaganfall-Leitlinie der DGN verwiesen.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene IV, Leitlinienadaptation SIGN 2006
2.1.3 Gemischte Demenz
Empfehlung 50
Es gibt gute Gründe, eine gemischte Demenz als das gleichzeitige Vorliegen einer Alzheimer-Demenz und einer vaskulären Demenz zu betrachten. Folglich ist es gerechtfertigt, Patienten mit einer gemischten Demenz entsprechend der Alzheimer-Demenz zu behandeln.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene IV, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
2.1.4 Frontotemporale Demenz
Empfehlung 51
Es existiert keine überzeugende Evidenz zur Behandlung kognitiver Symptome oder Verhaltenssymptome bei Patienten mit frontotemporaler Demenz. Es kann keine Behandlungsempfehlung gegeben werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
2.1.5 Demenz bei Morbus Parkinson
Empfehlung 52
Rivastigmin (Kapseln) ist zur antidementiven Behandlung der Demenz bei M. Parkinson im leichten und mittleren Stadium wirksam im Hinblick auf kognitive Störung und Alltagsfunktion und sollte eingesetzt werden. Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit von Donepezil auf Kognition und klinischen Gesamteindruck bei der Demenz bei M. Parkinson.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia, Leitlinienadaptation MOH 2007
2.1.6 Lewy-Körperchen-Demenz
Empfehlung 53
Für die antidementive Behandlung der Lewy-Körperchen-Demenz existiert keine zugelassene oder ausreichend belegte Medikation. Es gibt Hinweise für eine Wirksamkeit von Rivastigmin auf Verhaltenssymptome und von Donepezil auf Kognition, den klinischen Gesamteindruck und Verhaltenssymptome. Es gibt ferner Hinweise für die Wirksamkeit von Memantin auf den klinischen Gesamteindruck und Verhaltenssymptome, nicht aber auf Kognition. Entsprechende Behandlungsversuche können erwogen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ia
2.2 Pharmakologische Therapie von psychischen und Verhaltenssymptomen
Empfehlung 54
Vor dem Einsatz von Psychopharmaka bei Verhaltenssymptomen soll ein psychopathologischer Befund erhoben werden. Die medizinischen, personen- und umgebungsbezogenen Bedingungsfaktoren müssen identifiziert und soweit möglich behandelt bzw. modifiziert werden. Darüber hinaus besteht eine Indikation für eine pharmakologische Intervention, wenn psychosoziale Interventionen nicht effektiv, nicht ausreichend oder nicht verfügbar sind. Bei Eigen- oder Fremdgefährdung, die nicht anders abwendbar ist, kann eine unmittelbare pharmakologische Intervention erforderlich sein.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ia
2.2.1 Wirksamkeit von Antidementiva auf globale psychische und Verhaltens-symptome ohne Differenzierung in Einzelsymptome
Statement (keine Empfehlung)
Global werden Verhaltenssymptome durch die Gabe von Galantamin und eventuell von Donepezil bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz positiv beeinflusst. Bei mittelschwerer bis schwerer Demenz gibt es keinen Hinweis für einen positiven Effekt von Acetylcholinesterase-Hemmern auf Verhaltenssymptome. Memantin beeinflusst Verhaltenssymptome bei moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz mit geringer Effektstärke. Zur pharmakologischen Behandlung psychotischer Symptome bei Lewy-Körperchen-Demenz und Demenz bei M. Parkinson gibt es für Rivastigmin Hinweise für Wirksamkeit. Bei der Lewy-Körperchen-Demenz gibt es Hinweise für Effekte von Memantin auf Verhaltenssymptome.
2.2.2 Generelle Prinzipien der Behandlung von Demenzkranken mit psychotroper Medikation außer Antidementiva
Keine Empfehlungen.
2.2.3 Generelle Aspekte der Antipsychotikabehandlung von Demenzerkrankten
Empfehlung 55
Die Gabe von Antipsychotika bei Patienten mit Demenz ist wahrscheinlich mit einem erhöhten Risiko für Mortalität und für zerebrovaskuläre Ereignisse assoziiert. Es besteht wahrscheinlich ein differenzielles Risiko, wobei Haloperidol das höchste und Quetiapin das geringste Risiko hat. Das Risiko ist in den ersten Behandlungswochen am höchsten, besteht aber wahrscheinlich auch in der Langzeitbehandlung. Es besteht ferner wahrscheinlich das Risiko für beschleunigte kognitive Verschlechterung durch die Gabe von Antipsychotika bei Demenz. Patienten und rechtliche Vertreter müssen über dieses Risiko aufgeklärt werden. Die Behandlung soll mit der geringstmöglichen Dosis und über einen möglichst kurzen Zeitraum erfolgen. Der Behandlungsverlauf muss engmaschig kontrolliert werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia und III
2.2.3.1 Antipsychotikabehandlung bei Patienten mit Parkinson-Demenz und Lewy-Körperchen-Demenz
Empfehlung 56
Für Patienten mit Parkinson-Demenz, Lewy-Körper-Demenz und verwandten Erkrankungen sind klassische und viele atypische Neuroleptika kontraindiziert, da sie Parkinson-Symptome verstärken und Somnolenzattacken auslösen können. Einsetzbare Neuroleptika bei diesen Erkrankungen sind Clozapin und mit geringerer Evidenz Quetiapin.
Good clinical practice, Expertenkonsens
2.2.3.1 Antipsychotikabehandlung bei Patienten mit Parkinson-Demenz und Lewy-Körperchen-Demenz
Empfehlung 57
Benzodiazepine sollen bei Patienten mit Demenz nur bei speziellen Indikationen kurzfristig eingesetzt werden.
Empfehlungsgad 0, Leitlinienadaptation SIGN 2006
2.2.5 Generelle Aspekte zum Einsatz von Antidepressiva bei Demenzerkrankten
Keine Empfehlungen.
2.2.6 Pharmakologische Behandlung des Delirs
2.2.6.1 Antipsychotika
Empfehlung 58
Nach diagnostischer Abklärung kann ein Delir bei Demenz mit Antipsychotika behandelt werden. Antipsychotika mit anticholinerger Nebenwirkung sollen vermieden werden.
Empfehlungsgrad 0, Expertenkonsens
2.3 Pharmakologische Behandlung einzelner psychischer und Verhaltenssymptome und Symptomkomplexe
2.3.1 Affektive Symptome
2.3.1.1 Depression
2.3.1.1.1 Antidementiva
Keine Empfehlungen.
2.3.1.1.2 Antidepressiva
Empfehlung 59
Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit einer medikamentösen antidepressiven Therapie bei Patienten mit Demenz und Depression. Bei der Ersteinstellung und Umstellung sollten trizyklische Antidepressiva aufgrund des Nebenwirkungsprofils nicht eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.3.1.2 Angst
Statement (keine Empfehlung)
Es existiert für die Therapie der Angst und Angststörung bei Patienten mit Demenz keine evidenzbasierte medikamentöse Behandlung.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.3.2 Hyperaktivität
2.3.2.1 Agitiertes Verhalten/Aggresivität
2.3.2.1.1 Antidementiva
Keine Empfehlungen.
2.3.2.1.2 Antipsychotika
2.3.2.1.2.1 Haloperidol
Empfehlung 60
Haloperidol wird aufgrund fehlender Evidenz für Wirksamkeit nicht zur Behandlung von Agitation empfohlen. Es gibt Hinweise auf Wirksamkeit von Haloperidol auf aggressives Verhalten mit geringer Effektstärke. Unter Beachtung der Risiken (extrapyramidale Nebenwirkungen, zerebrovaskuläre Ereignisse, erhöhte Mortalität) kann der Einsatz bei diesem Zielsymptom erwogen werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia
2.3.2.1.2.2 Atypische Antipsychotika
Empfehlung 61
Wenn zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten Antipsychotika erforderlich werden, dann sollte Risperidon bevorzugt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Empfehlung 62
Olanzapin soll aufgrund des anticholinergen Nebenwirkungsprofils und heterogener Datenlage bezüglich Wirksamkeit nicht zur Behandlung von agitiertem und aggressivem Verhalten bei Patienten mit Demenz eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ia
Empfehlung 63
Aripiprazol kann aufgrund seiner Wirksamkeit gegen Agitation und Aggression als alternative Substanz empfohlen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ia
2.3.2.1.3 Antikonvulsiva
Empfehlung 64
Es gibt Hinweise auf eine günstige Wirkung von Carbamazepin auf Agitation und Aggression. Carbamazepin kann nach fehlendem Ansprechen anderer Therapien empfohlen werden. Es ist auf Medikamenteninteraktionen zu achten.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ib
Empfehlung 65
Eine Behandlung von Agitation und Aggression mit Valproat wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.3.2.1.4 Antidepressiva
Empfehlung 66
Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit von Citalopram bei agitiertem Verhalten von Demenzkranken. Ein Behandlungsversuch kann erwogen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.3.2.2 Disinhibition/Enthemmung
Statement (keine Empfehlung)
Es gibt keine belastbare Evidenz für eine bestimmte pharmakologische Behandlung bei enthemmtem Verhalten im Rahmen einer Demenzerkrankung.
2.3.2.3 Euphorie
Keine Empfehlungen.
2.3.2.4 Gesteigerte Psychomotorik
Empfehlung 67
Bei schwerer psychomotorischer Unruhe, die zu deutlicher Beeinträchtigung des Betroffenen und/oder der Pflegenden führt, kann ein zeitlich begrenzter Therapieversuch mit Risperidon empfohlen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene II
2.3.3 Psychotische Symptome (Halluzination, Wahn)
2.3.3.1 Antipsychotika
2.3.3.1.1 Haloperidol
Keine Empfehlungen.
2.3.3.1.2 Atypische Antipsychotika
Empfehlung 68
Die günstige Wirkung von Risperidon auf psychotische Symptome bei Demenz ist belegt. Falls eine Behandlung mit Antipsychotika bei psychotischen Symptomen (Wahn, Halluzinationen) notwendig ist, wird eine Behandlung mit Risperidon (0,5-2 mg) empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
Empfehlung 69
Für die Wirksamkeit von Aripiprazol 10 mg bei psychotischen Symptomen bei Patienten mit Demenz gibt es Hinweise. Die Datenlage ist jedoch heterogen.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene Ib
Empfehlung 70
Für andere atypische Antipsychotika gibt es keine Evidenz für Wirksamkeit bei psychotischen Symptomen bei Demenz, daher wird der Einsatz nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ia
2.3.4 Apathie
Keine Empfehlungen.
2.3.5 Schlafstörungen
Empfehlung 71
Melatonin ist in der Behandlung von Schlafstörungen bei Demenz nicht wirksam. Eine Anwendung wird nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad A, Evidenzebene Ib
Empfehlung 72
Für eine medikamentöse Therapie von Schlafstörungen bei Demenz kann keine evidenzbasierte Empfehlung ausgesprochen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IV
2.3.6 Appetit- und Essstörungen
2.3.6.1 Ernährung mittels perkutaner endoskopischer Gastronomie (PEG)
Keine Empfehlungen.
2.4 Psychosoziale Interventionen
2.4.1 Kognitive Verfahren
Empfehlung 73
Es gibt Evidenz für die Wirksamkeit von kognitiver Stimulation auf die kognitive Leistung bei Patienten mit leichter bis moderater Demenz. Kognitive Stimulation sollte empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 74
Reminiszenzverfahren können in allen Krankheitsstadien aufgrund von Effekten auf die kognitive Leistung, Depression und lebensqualitätsbezogene Faktoren zur Anwendung kommen .
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene IIb
2.4.2 Ergotherapie
Empfehlung 75
Es gibt Evidenz, dass ergotherapeutische, individuell angepasste Maßnahmen bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Demenz unter Einbeziehung der Bezugspersonen zum Erhalt der Alltagsfunktionen beitragen. Der Einsatz sollte angeboten werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
2.4.3 Körperliche Aktivität
Empfehlung 76
Es gibt Hinweise, dass körperliche Aktivierung positive Wirksamkeit auf kognitive Funktionen, Alltagsfunktionen, psychische und Verhaltenssymptome, Beweglichkeit und Balance hat. Körperliche Aktivität sollte empfohlen werden. Es existiert jedoch keine ausreichende Evidenz für die systematische Anwendung bestimmter körperlicher Aktivierungsverfahren.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.4.4 Künstlerische Therapien
2.4.4.1 Musiktherapie
Empfehlung 77
Es gibt Hinweise, dass aktive Musiktherapie günstige Effekte auf psychische und Verhaltenssymptome bei Menschen mit Demenz hat, insbesondere auf Angst. Musiktherapie kann bei psychischen und Verhaltenssymptomen bei Alzheimer-Demenz angeboten werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene IIa
Empfehlung 78
Rezeptive Musiktherapie, insbesondere das Vorspielen von Musik mit biographischem Bezug ("preferred music") kann geringe Effekte auf agitiertes und aggressives Verhalten haben. Sie kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene III
2.4.4.2 Kunsttherapie
Keine Empfehlungen.
2.4.4.3 Tanztherapie
Keine Empfehlungen.
2.3.5 Sensorische Verfahren
2.3.5.1 Aromatherapie
Empfehlung 79
Die Anwendung von Aromastoffen kann geringe Effekte auf agitiertes Verhalten und allgemeine Verhaltenssymptome bei Patienten mit mittel- bis schwergradiger Demenz haben. Sie kann empfohlen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene 1b
2.3.5.2 Snoezelen/multisensorische Verfahren
Empfehlung 80
Multisensorische Verfahren (Snoezelen) mit individualisierten, biographiebezogenen Stimuli im 24-Stunden-Ansatz können geringe Effekte auf Freude und Aktivität bei Patienten mit moderater bis schwerer Demenz haben. Sie können empfohlen werden.
Empfehlungsgrad 0, Evidenzebene 1b
2.3.5.3 Massagen/Berührung
Keine Empfehlungen.
2.3.5.4 Lichttherapie
Empfehlung 81
Es gibt keine ausreichenden Hinweise für einen therapeutischen Effekt von Licht, die eine spezielle Empfehlung in der Anwendung bei Menschen mit Demenz erlauben.
Evidenzebene 1b
2.4.6 Angehörigenbasierte Verfahren mit dem Ziel der Verbesserung der Situation des Erkrankten
Empfehlung 82
Angehörigentraining zum Umgang mit psychischen und Verhaltenssymptomen bei Demenz können geringe Effekte auf diese Symptome beim Erkrankten haben. Sie sollten angeboten werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene 1b
2.5 Empfehlungen für den Einsatz psychosozialer Interventionen bei speziellen Indikationen
2.5.1 Psychosoziale Interventionen bei psychischen und Verhaltenssymptomen
Keine Empfehlungen.
2.5.2 Angehörigenbasierte Verfahren mit dem Ziel der Verbesserung der Situation des Erkrankten
Empfehlung 83
Zur Behandlung depressiver Symptome bei Demenzerkrankten sind Edukations- und Unterstützungsprogramme von Pflegenden und Betreuenden wirksam und sollten eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Statement (keine Empfehlung)
Zur Behandlung depressiver Symptome bei der leichten Demenz können individualisierte patientenbezogene Interventionen, kognitiv-verhaltenstherapeutische Verfahren und strukturierte Freizeitaktivitäten positive Effekte erzielen.
2.5.3 Psychosoziale Interventionen bei agitiertem Verhalten
Keine Empfehlungen.
2.5.4 Behandlung eines erhöhten Bewegungsdrangs ("Wandering")
Statement (keine Empfehlung)
Es lässt sich aus der aktuellen Literatur keine Empfehlung zur nichtmedikamentösen Behandlung von hohem Bewegungsdrang von Demenzerkrankten ableiten.
2.5.5 Verbesserung der Nahrungsaufnahme
Empfehlung 84
Familienähnliche Esssituationen, verbale Unterstützung und positive Verstärkung können das Essverhalten von Menschen mit Demenz verbessern und können empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
2.5.6 Behandlung von Schluckstörungen
Empfehlung 84
Familienähnliche Esssituationen, verbale Unterstützung und positive Verstärkung können das Essverhalten von Menschen mit Demenz verbessern und können empfohlen werden.
Keine Empfehlungen.
2.5.7 Verbesserung des Schlafrhythmus
Empfehlung 85
Angemessene strukturierte soziale Aktivierung während des Tages kann zu einer Besserung des Tag-Nacht-Schlafverhältnisses führen und sollte eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B , Evidenzebene Ib
2.6 Schutz der Gesundheit von pflegenden Angehörigen
2.6.1 Reduktion von psychischer Belastung pflegender Angehöriger
Empfehlung 86
Zur Prävention von Erkrankungen, die durch die Pflege und Betreuung hervorgerufen werden, und zur Reduktion von Belastung der pflegenden Angehörigen sollten strukturierte Angebote für Bezugspersonen von Demenzerkrankten vorgesehen werden. Inhaltlich sollten neben der allgemeinen Wissensvermittlung zur Erkrankung das Management in Bezug auf Patientenverhalten, Bewältigungsstrategien und Entlastungsmöglichkeiten für die Angehörigen sowie die Integration in die Behandlung des Demenzkranken im Vordergrund stehen. Hierbei können auch kognitiv-verhaltenstherapeutische Verfahren eingesetzt werden.
Empfehlungsgrad B , Evidenzebene Ia
2.7 Rehabilitation bei Demenz
Empfehlung 87
Spezifische Behandlungsprogramme bewirken bei leicht- bis mittelgradig betroffenen Demenzkranken ähnliche, bis nur mäßig geringfügigere Therapieerfolge hinsichtlich Mobilität und Selbstversorgungsfähigkeit wie bei kognitiv Gesunden.
Empfehlungsgrad B , Evidenzebene IIb
3. Hausärztliche Versorgung
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) verweist in diesem Zusammenhang auf die DEGAM-Leitlinie Nr 6 Pflegende Angehörige, die sich derzeit im Überarbeitungsprozess befindet:
http://www.degam.de/files/Inhalte/Leitlinien-Inhalte/Dokumente/DEGAM-S3-Leitlinien/LL-06_PA_003.pdf
Bezüglich Details und genauerer Begründungen wird auf die hausärztliche Leitlinie Demenz der DEGAM verwiesen, die sich derzeit im Update-Prozess befindet:
4. Leichte kognitive Störung, "Mild Cognitive Impairment" (MCI)
Empfehlung 88
MCI als klinisches Syndrom ist uneinheitlich definiert. Bei Hinweisen auf Vorliegen von Gedächtnisstörungen sollten diese objektiviert werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 89
Aufgrund des erhöhten Risikos für Demenz bedürfen Betroffene mit MCI im weiteren Verlauf erhöhter Aufmerksamkeit.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 90
Mögliche Ursachen eines MCI sollten mit angemessenen diagnostischen Maßnahmen geklärt werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
Empfehlung 91
Wenn ein Ratsuchender mit MCI eine Risikoabschätzung wünscht im Hinblick auf die Prädiktion einer Alzheimer-Demenz, dann soll die Aufklärung über die möglichen Ver-fahren, inklusive Vorhersagestärken, sowie über die Konsequenzen der verschiedenen Ergebnismöglichkeiten vor der Durchführung der Untersuchungen durch einen Experten erfolgen. Die Aufklärung über die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Nachbetreuung des Patienten sollen ebenfalls durch Experten durchgeführt werden.
Good clinical practice, Expertenkonsens
4.1 Behandlung von MCI
Empfehlung 92
Es gibt keine Evidenz für eine wirksame Pharmakotherapie zur Risikoreduktion des Übergangs von MCI zu einer Demenz.
Evidenzebene 1b
Empfehlung 93
Es gibt keine Evidenz für wirksame nichtpharmakologische Therapien zur Risikoreduktion des Übergangs von MCI zu einer Demenz.
Evidenzebene IV
5. Risikofaktoren und Prävention
Empfehlung 94
Vaskuläre Risikofaktoren und Erkrankungen (z.B. Hypertonie, Diabetes mellitus, Hyperlipidämie, Adipositas, Nikotinabusus) stellen auch Risikofaktoren für eine spätere Demenz dar. Daher trägt deren leitliniengerechte Diagnostik und frühzeitige Behandlung zur Primärprävention einer späteren Demenz bei.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 95
Regelmäßige körperliche Bewegung und ein aktives geistiges und soziales Leben sollten empfohlen werden.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
Empfehlung 96
Ginkgo Biloba wird nicht zur Prävention von Demenz empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Evidenzebene Ib
Empfehlung 97
Hormontherapie wird zur Prävention von Demenz nicht empfohlen.
Empfehlungsgrad B, Leitlinienadaptation NICE-SCIE 2007
5. Tabelle der Evidenz- und Empfehlungsgrade
Evidenzgraduierung: Studien zu diagnostischen Interventionen
Ia | Evidenz aus einem sytematischen Review guter Diagnosestudien vom Typ Ib |
Ib | Evidenz aus mindestens einer Studie an einer Stichprobe der Zielpopulation, bei der bei allen Patienten der Referenztest unabhängig, blind und objektiv eingesetzt wurde |
II | Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ II oder mindestens eine, bei der an einer selektierten Stichprobe der Zielpopulation der Referenztest unabhängig, blind und unabhängig eingesetzt wurde |
III | Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ III oder mindestens eine, bei der der Referenztest nicht bei allen Personen eingesetzt wurde |
IV | Evidenz aus Berichten von Expertenkomitees oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten |
Evidenzgraduierung: Studien zu therapeutischen Interventionen
Ia | Evidenz aus einer Metaanalyse von mindestens drei randomisierten kontrollierten Studien (randomized controlled trials, RCTs) |
Ib | Evidenz aus mindestens einer randomisiert kontrollierten Studie oder einer Metaanalyse von weniger als drei RCTs |
IIa | Evidenz aus zumindest einer methodisch guten, kontrollierten Studie ohne Randomisierung |
IIb | Evidenz aus zumindest einer methodisch guten, quasi-experimentellen deskriptiven Studie |
III | Evidenz aus methodisch guten, nichtexperimentellen Beobachtungsstudien, wie z.B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien und Fallstudien |
IV | Evidenz aus Berichten von Expertenkomitees oder Expertenmeinung und/oder klinische Erfahrung anerkannter Autoritäten |
Empfehlungsgrade: mindestens verfügbare Evidenz
A | "Soll"-Empfehlung: Zumindest eine randomisierte kontrollierte Studie von insgesamt guter Qualität und Konsistenz, die sich direkt auf die jeweilige Empfehlung bezieht und nicht extrapoliert wurde (Evidenzebenen Ia und Ib) |
B | "Sollte"-Empfehlung: Gut durchgeführte klinische Studien, aber keine randomisierten klinischen Studien, mit direktem Bezug zur Empfehlung (Evidenzebenen II oder III) oder Extrapolation von Evidenzebene I, falls der Bezug zur spezifischen Fragestellung fehlt |
0 | Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ II oder mindestens eine, bei der an einer selektierten Stichprobe der Zielpopulation der Referenztest unabhängig, blind und unabhängig eingesetzt wurde |
CGP | Evidenz aus einem systematischen Review von Diagnosestudien vom Typ III oder mindestens eine, bei der der Referenztest nicht bei allen Personen eingesetzt wurde |