| Transparenzinitiative - COI-Erklärungen der DGN |
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2012 – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie möchte Konflikte zwischen den Interessen einer medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft und anderen Akteuren im Gesundheitswesen vermeiden. Dabei orientiert sie sich an den allgemein gültigen und üblichen Standards, etwa den Empfehlungen der AWMF oder des International Committee of Medical Journal Editors. Mit Erklärungen über Interessenskonflikte („COI-Erklärungen“, COI = Conflict of Interests) soll eine möglichst große Transparenz gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit geschaffen werden. COI-Erklärungen sind demnach grundsätzlich erforderlich:
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Für die Referenten des wissenschaftlichen Programms des DGN-Kongresses und der Fortbildungsakademie der DGN
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Für die Autoren der neurologischen Leitlinien
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Für die Autoren der Originalia in den Verbandsorganen
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Für den Vorstand
In den vergangenen Monaten wurden die Kriterien für COI-Erklärungen von Vorstand und Geschäftsführung überarbeitet, geprüft und, sofern noch nicht vorhanden, durchgesetzt oder eingeleitet. Der Prozess wird kontinuierlich weitergeführt. Für weitere Fragen steht Ihnen DGN-Geschäftsführer Dr. Thomas Thiekötter (E-Mail:
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, Tel.: 030-531437-930) zur Verfügung.
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